Kriege ich noch Unterhalt während ich auf meinen Studienplatz warte?

3 Antworten

Falls Du in der Zwischenzeit einen 450 € Job annimmst, wird dieser auf die Unterhaltszahlungen angerechnet. Ansonsten erfüllst Du den Anspruch auf Unterhalt solange Du Dich noch in der ersten Ausbildung befindest.

Wenn du den Studienplatz im Oktober hast, bekommst du für die Übergangszeit auch Unterhalt.

Vorrangig bist Du als volljähriges KInd selbst für Deinen Unterhalt verantwortlich ...

https://www.elblaw.de/unterhalt-zwischen-abitur-und-studium/

Nach einer Pause zwischen abgeschlossener Ausbildung und Studium oder FSJ und Studium besteht also grundsätzlich keine Unterhaltspflicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. März 2012 – 2 WF 174/11 –, Rn. 21, 26).