Wieviel Unterhalt noch wenn Kind Ausbildung beginnt?

2 Antworten

Bei minderjährigen in Ausbildung verhält es sich wie folgt. Von den 600 netto darf der Auszubildende 100 Euro Aufwandsentschädigung abziehen. Dann bleiben noch 500 Netto. Solange der Auszubildende nicht 18 ist, also volljährig, darf der Unterhaltszahler die 250 Euro also die Hälfte noch vom Unterhalt abziehen und die Hälfte des Kindergeldes darf auch mit abgezogen werden. Ab wo wird kindergeld voll auf den unterhalt angerechnet und auch die komplette Ausbildungsvergütung.