Steuerklassenwechsel Rückwirkend geltend machen nach Heirat? Elterngeld?
Liebes Forum,
meine Frau und ich haben im April 2019 in Las Vegas geheiratet. Die deutsche Anerkennung wurde im November durchgeführt und eingetragen. Das amerikanische Hochzeitsdatum gilt als der offizielle Monat der Heirat. Das wurde auch so im Steuerklassewechsel angekreuzt. Direkter Wortlaut vom Formular:
(" Wir haben zu dem in Zeile 10 genannten Datum geheiratet. Die Änderung der Steuerklassenkombination in Zeile 18 soll: rückwirkend - grds. nur im laufenden Kalenderjahr -ab dem Monat der Heirat gelten.")
Demnach waren wir im Steuerjahr 2019 theoretisch ab Mai in 3/5, auch wenn der Antrag erst im November durchging und die Abrechnungen es erst im Dezember dies anzeigten, richtig? Brauchen wir jetzt korrigierte Abrechnungen des Arbeitgebers?
Wir stehen jetzt vor dem Problem, dass meine Frau Elterngeld beantragt und dort das Nettogehalt zählt, was sich theoretisch seit Mai aufgrund des Wechsels von Steuerklasse 1 zu Steuerklasse 3 erhöht haben soll / praktisch aber erst ab Dezember (Anerkennung hat lange gedauert).
Ich habe noch keine Steuerabrechnung als Verheirateter gemacht, aber läuft das nicht sowieso als gemeinsames Einkommen unter Splittingtabelle (Steuerklasse irrelevant?). Der Gehaltsnachweis des Elterngeldes läuft davon unabhängig, richtig? Also hier gilt Nettogehalt jedes Elternteils getrennt?
2 Antworten
Die Steuerklasse kann rückwirkend nicht geändert werden, weil ja wenn Deine Frau die 3 bekommt sie auch mehr netto hat und man müsste Dir dann rückwirkend nach Steuerklasse 5 mehr abziehen.
Also die Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug, steht Euch nur für die Zukunft zur Verfügung.
Aber den Vorteil der Splittingtabelle bekommt Ihr über die gemeinsame Einkommensteuererklärung natürlich für das ganze Jahr.
Auf den Nettolohn für die Elterngeldberechnung hat das keinen Einfluss. Da habt Ihr Pech gehabt wegen der Exklusivität der Heirat in Las Vegas.
Wenn das so stimmt (bei Haufe ist eigentlich davon auszugehen) müssten die elstam-Daten m.E. rückwirkend vom FA geändert worden sein, die Arbeitgeber müssten diese neu laden und die ganzen Lohnabrechnungen korrigieren. Als Laie.
Bzgl. des Elterngeldes würde es sich wohl für Euch lohnen.
Mit der letzten Lohnabrechnung im alten Jahr hätte der Arbeitgeber der Frau dies noch ändern können. Dazu hätte er die aktuellen Elstamdaten abrufen müssen.
Anscheinend hat man diese Möglichkeit geschaffen, aber ich sehe das wirklich zum ersten Mal. Aber Lohnabrechnungen sind nicht meine Spezialität. Außerdem graut mir vor den Auswirkungen, wenn Die Heirat früh im Jahr war und beide relativ gut verdienen. Da könnte es dazu kommen, dass der, der die 5 bekommt, nicht nur kein Gehalt bekommt, sondern auch noch zurück zahlen muss.
In unserer Kanzlei ist so ein Fall noch nicht vorgekommen. Aber probieren geht über studieren.
Die Lohnbüros der beiden werden sich jedenfalls freuen.Ich meine, bis Februar können diese für 2019 noch ändern?
Vielen Dank für die ganzen Antworten!
Hier ein korrigierter link, der zum richtigen Dokument führt. (Zeile 20)
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/fms.php?n=034003
Kurze Nachfrage:
Weshalb schickst Du jetzt den Link zum Formular, wenn Dir die Rechtsgrundlage bereits genannt wurde?
Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich.
Danke für die Antwort.
Ändert Zeile 20 dieses Dokuments auch nicht ihre Meinung? https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=51DBE37CA9DD7B8F876E
Erstens kommt man da nirgendwo hin und zweitens brauche es auch nicht.
Denk mal kurz nach - wenn es ginge, müsste der AG sämtliche Lohnabrechnungen neu machen - schon das geht natürlich nicht.
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/fms.php?n=034003
Der link müsste funktionieren @correct.
Du und die Frau können wechseln - das kann einer alleine nicht.
Danke für die ausführliche Antwort.
Aber weshalb steht auf dem Formular zum Antrag auf Änderung der Steuerklasse, den das Finanzamt München auf seiner Homepage publiziert etwas anderes: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=51DBE37CA9DD7B8F876E
Wie schon angemerkt, gibt es unter Zeile 20 die Wahl, ob die Änderung der Steuerklassenkombination rückwirkend zum Hochzeitsmonat im Kalenderjahr der Heirat gelten soll.
In Bayern ist heute leider Feiertag. Ich hoffe, dass das Finanzamt mir morgen darüber Auskunft geben kann.