Steuerklassenwechsel Rückwirkend geltend machen nach Heirat? Elterngeld?

2 Antworten

Die Steuerklasse kann rückwirkend nicht geändert werden, weil ja wenn Deine Frau die 3 bekommt sie auch mehr netto hat und man müsste Dir dann rückwirkend nach Steuerklasse 5 mehr abziehen.

Also die Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug, steht Euch nur für die Zukunft zur Verfügung.

Aber den Vorteil der Splittingtabelle bekommt Ihr über die gemeinsame Einkommensteuererklärung natürlich für das ganze Jahr.

Auf den Nettolohn für die Elterngeldberechnung hat das keinen Einfluss. Da habt Ihr Pech gehabt wegen der Exklusivität der Heirat in Las Vegas.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tesahouse 
Fragesteller
 06.01.2020, 16:56

Danke für die ausführliche Antwort.

Aber weshalb steht auf dem Formular zum Antrag auf Änderung der Steuerklasse, den das Finanzamt München auf seiner Homepage publiziert etwas anderes: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=51DBE37CA9DD7B8F876E

Wie schon angemerkt, gibt es unter Zeile 20 die Wahl, ob die Änderung der Steuerklassenkombination rückwirkend zum Hochzeitsmonat im Kalenderjahr der Heirat gelten soll.

In Bayern ist heute leider Feiertag. Ich hoffe, dass das Finanzamt mir morgen darüber Auskunft geben kann.

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Andri123  06.01.2020, 17:23
@Tesahouse

Wenn das so stimmt (bei Haufe ist eigentlich davon auszugehen) müssten die elstam-Daten m.E. rückwirkend vom FA geändert worden sein, die Arbeitgeber müssten diese neu laden und die ganzen Lohnabrechnungen korrigieren. Als Laie.

Bzgl. des Elterngeldes würde es sich wohl für Euch lohnen.

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Snooopy155  06.01.2020, 17:29
@Tesahouse

Mit der letzten Lohnabrechnung im alten Jahr hätte der Arbeitgeber der Frau dies noch ändern können. Dazu hätte er die aktuellen Elstamdaten abrufen müssen.

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wfwbinder  06.01.2020, 17:40
@Andri123

Anscheinend hat man diese Möglichkeit geschaffen, aber ich sehe das wirklich zum ersten Mal. Aber Lohnabrechnungen sind nicht meine Spezialität. Außerdem graut mir vor den Auswirkungen, wenn Die Heirat früh im Jahr war und beide relativ gut verdienen. Da könnte es dazu kommen, dass der, der die 5 bekommt, nicht nur kein Gehalt bekommt, sondern auch noch zurück zahlen muss.

In unserer Kanzlei ist so ein Fall noch nicht vorgekommen. Aber probieren geht über studieren.

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Andri123  06.01.2020, 17:44
@wfwbinder

Die Lohnbüros der beiden werden sich jedenfalls freuen.Ich meine, bis Februar können diese für 2019 noch ändern?

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Andri123  06.01.2020, 21:02
@Tesahouse

Kurze Nachfrage:

Weshalb schickst Du jetzt den Link zum Formular, wenn Dir die Rechtsgrundlage bereits genannt wurde?

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Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich.

Tesahouse 
Fragesteller
 06.01.2020, 16:58

Danke für die Antwort.

Ändert Zeile 20 dieses Dokuments auch nicht ihre Meinung? https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=51DBE37CA9DD7B8F876E

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correct  06.01.2020, 17:20
@Tesahouse

Erstens kommt man da nirgendwo hin und zweitens brauche es auch nicht.

Denk mal kurz nach - wenn es ginge, müsste der AG sämtliche Lohnabrechnungen neu machen - schon das geht natürlich nicht.

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correct  06.01.2020, 20:45
@Tesahouse

Man unterscheide zwischen St.Kl. wechsel u.-Änderung.

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Tesahouse 
Fragesteller
 06.01.2020, 20:54
@correct

Puh, wo liegt denn da der Unterschied?

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correct  06.01.2020, 20:57
@Tesahouse

Du und die Frau können wechseln - das kann einer alleine nicht.

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