Absetzbarkeit von Noten bei Musiklehrern

1 Antwort

Na ja, es kommt ja immer darauf an, welche Arbeitsmittel auch privat genutzt werden können und da wird Dir eben jetzt unterstellt, dass bei Noten ein Privatanteil von 50% besteht. Auch bei Fachliteratur wird das ähnlich gehandhabt:

http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/werbungskosten-lehrer-buecher-steuererklaerung/3786

Wie hast Du denn den "Protest" formuliert? Wenn das schriftlich geschehen ist, wird das FA diesen Protest als Einspruch gehandhabt haben und dann steht für Dich jetzt bei Zurückweisung des Einspruchs der Klageweg zum Finanzgericht offen.