Lohn wurde im falschen Land versteuert. Kann ich nun umgehend die Steuern vom deutschen Finanzamt zurückfordern oder erst das Folgejahr mit Lohnsteuererkärung?

2 Antworten

Da ich seit 01.04.21 nicht mehr im Deutschland wohnhaft und gemeldet bin 

Rückschluss, bis zum 31.03. 2021 hattest Du hier einen Wohnsitz.

Damit hattest Du in 2021 zeitweilig hier einen Wohnsitz und bist weg gezogen. Das ist ein Fall der Wegzugbesteuerung.

01.012021 in den USA, da ich seit dem für die amerikanische Firma arbeite und dort auch abgerechnet werde und Steuern zahle,

Das US-Steuerjahr geht vom 01. 10. des einen, bis zum 30. 09. des anderen Jahres. In den USA ist es ein Fall der Zuzugbesteuerung.

DAs bedeutet, dass Deine Einkünfte aus Deutschland hier zu versteuern sind und nicht in den USA (außer, Du wärst US-Amerikaner, dann könnte die Besteuerung auch dort in Frage kommen, wäre aber unwahrscheinlich).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

@HWinheller

Die Zahlung betrifft eben nicht den Zeitraum wo ich noch für die alte Firma gearbeitet habe. 

In der Einkommensteuer geht es nicht um den Zeitraum für den gezahlt wurde, sondern um das Jahr, in dem es zugeflossen ist. § 11 EStG.

§ 11. (1) 1Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.

Du solltest steuerlich auch froh sein, wenn Du in 2021 noch einen Wohnsitz in Deutschland hattest und sei es nur ein Tag gewesen. Damit bist Du hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und hast Anspruch auf alle damit verbundenen Vergünstigungen. Wärst Du das nämlich nicht, dann wärst Du mit Deinen inländischen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig, womit 9.744,- Euro mehr zu versteuern wären, denn ein beschränkt einkommensteuerpflichtiger hat keinen Anspruch auf den Grundfreibetrag.

Artikel 15 Abs. 2 des DBA aus 1991 sagt ebenfalls, dass Deine Vergütung aus Deutschland hier und nicht in den USA zu versteuern ist.

Wenn Du uns hier nicht glauben willst, nimm die Dienste eines Berufskollegen von mir in Anspruch

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Ich vermute einmal, dass Deine alte Firma alles richtig gemacht hat.

Denn die Zahlung betrifft ja wohl einen Zeitraum, indem Du noch für die deutsche Firma gearbeitet hast und in Deutschland steuerpflichtig warst, oder nicht?

Und ja, soweit ich das weiß, kannst Du in 2021 zuviel gezahlte Lohnsteuer lediglich über die Steuererklärung ab dem 01.01.2022 zurück erhalten.

Ob es spezielle Einzelfallregelungen für "Auswanderer" gibt, keine Ahnung. Aber gem. Aussage vom FA wohl scheinbar nicht.

Ob es spezielle Einzelfallregelungen für "Auswanderer" gibt,

Gibt es, nennt sich Wegzug- bzw. Zuzugbesteuerung

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Die Zahlung betrifft eben nicht den Zeitraum wo ich noch für die alte Firma gearbeitet habe. Der Rechtsstreit hat sich nur jetzt über ein Jahr hingezogen. Die Auszahlungen wurde vor einigen Wochen erst getätigt, und in dieser Zeit bin ich schon voll in den USA steuerpflichtig und nicht mehr in Deutschland. Dass die Firma die Steuern abführen müssen, weiß ich, nur hätte die Abrechnung auch über die amerikanische Niederlassung erfolgen können. Aber nun denn. Nun ist es so und ich habe zum wiederholten Mal den ganzen Ärger.

Dass ich diese nun eigentlich fälschlicherweise bezahlte Steuer in Deutschland erst nächstes Jahr wohl zurückfordern kann, habe ich mir schon fast gedacht.

vielen Dank für die Infos uns die Infos mit Wegzug oder Zugzugbesteuerung.

ich hatte schon gesucht wo man das nun wieder in der Steuer dann beantragen muss oder was dass dann genau für ein Antrag ist

mfg

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@HWinheller
Die Zahlung betrifft eben nicht den Zeitraum wo ich noch für die alte Firma gearbeitet habe. 

In der Einkommensteuer geht es nicht um den Zeitraum für den gezahlt wurde, sondern um das Jahr, in dem es zugeflossen ist. § 11 EStG.

§ 11. (1) 1Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.

Du solltest steuerlich auch froh sein, wenn Du in 2021 noch einen Wohnsitz in Deutschland hattest und sei es nur ein Tag gewesen. Damit bist Du hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und hast Anspruch auf alle damit verbundenen Vergünstigungen. Wärst Du das nämlich nicht, dann wärst Du mit Deinen inländischen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig, womit 9.744,- Euro mehr zu versteuern wären, denn ein beschränkt einkommensteuerpflichtiger hat keinen Anspruch auf den Grundfreibetrag.

Artikel 15 Abs. 2 des DBA aus 1991 sagt ebenfalls, dass Deine Vergütung aus Deutschland hier und nicht in den USA zu versteuern ist.

Wenn Du uns hier nicht glauben willst, nimm die Dienste eines Berufskollegen von mir in Anspruch.

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@wfwbinder

Ok vielen Dank für die Infos.

glauben tue ich es. Sonst hätte ich ja hier nicht gefragt. Mich ärgert es nur dass ich auf den Betrag in den USA über 2000$ mehr raus gehabt hätte nach Abzug meiner amerikanischen Steuern und Versicherungen. Deswegen wollte ich auch, dass der Betrag über die amerikanische Niederlassung ausgezahlt wird. Die Annehmlichkeiten in Deutschland in den 3 Monaten waren lediglich die 900€ „Freiwillige“ Krankenversicherung die ich zahlen musste.

vielen Dank für die Infos und ich freue mich nicht wirklich auf dieses bevorstehende Chaos bei der nächsten Lohnsteuererklärung

mfg winheller

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@HWinheller

Du machst in meinen Augen den Fehler nur die Auszahlung nach Lohnsteuerabzug zu sehen.

Da wir die summe nicht kennen, ist eine Aussage zur endgültigen Steuer nicht möglich, aber warte doch erstmal ab, was dabei heraus kommt.

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