Sparkasse hatte einem Hartz-IV-Bezieher Girokonto verweigert. Dachte die hätten einen öff. Auftrag?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo liebe Rentenfrau,

ist es denn nich verständlich, dass man mit einem Kunden, mit dem es "schon mal Ärger" gab nicht sofort wieder ins Geschäft kommen möchte ?

Im Grunde ist das mal wieder ein Beispiel dafür, wo es bei anderen Banken, die den potenten Kunden wunderbare Zinsen und tolle Kontomodelle versprechen, einfach mangelt !

Alle Kreditinstitute haben sich im zentralen Kreditausschuss selbst dazu verpflichtet, für jeden Kunden - ob gut oder schlecht - grundsätzlich ein Konto auf Guthabenbasis anzubieten (so gennante Jedermann-Konten). Sehr gerne argumentieren aber annähernd alle Privatbanken damit, dass es Aufgabe der Sparkasse sei. Sie habe ja den "öffentlichen Auftrag". Tatsächlich konnte ich selbst bei einer Paketaufgabe ein Gespräch an einem Postbank-Schalter miterleben, wo die Mitarbeiterin der ausländischen Mitbügerin genau diese Aussage brachte. Es ist traurig, dass Finanztest und Co. dies bei Qualität von Banken in ihren Tests nicht berücksichtigen. Selbst die Sparkassen-ähnlichen Volksbanken liefern da interessante Antworten.

Alternativ wird in dem Bereich sonst auch mal mit abschreckend teuren Girokontomodellen mit Pauschalgebühren von 30,00 EUR im Monat gearbeitet, um die Eröffnung so zu verhindern.

Die Sparkasse hat ja einen Grund das abzulehnen, wie argumentieren denn aber die anderen großen in den Farben gelb und blau ?

Aber zurück zum Thema. Es kommt sicherlich erstmal drauf an, was "es gab mal Ärger" heisst. In den meisten Fällen muss bei der Sparkasse schon viel passiert sein, dass so eine Eröffnung abgelehnt wird. Dazu gehört:

  • Es gab unter Umständen bereits mal ein Girokonto auf Guthabenbasis, das nicht absprachegemäß geführt wurde (Ungedeckte Kartenzahlungen, ungedeckte Lastschrifteinreichungen, Forsetzung des Verhaltens nach Anmahnung)
  • Es bestanden oder bestehen noch Forderungen der Sparkasse, die nicht ausgeglichen wurden
  • Das Konto wurde in betrügerischer Absicht genutzt, das heisst nicht nur aus Versehen sind Lastschriften geplatzt, sondern mit voller Absicht

Grundsätzlich besteht kein Kontrahierungszwang zur Girokontoeröffnung, was häufig geglaubt wird.

Rentenfrau 
Fragesteller
 02.12.2010, 01:12

Aber ohne Konto ist man heuzutage kein Mensch mehr, wenn er Arbeit bekäme, muß er ein Konto angeben können.

0
Benjicux  03.12.2010, 12:03
@Rentenfrau

Ich stimme mit Dir völlig überein. Meine Empfehlung dazu: Der ehemalige Kunde kann sich von der Sparkasse eine Bescheinigung ausstellen lassen. Diese heisst "Bescheinigung über Ablehnung der Kontoeröffnung". Da auch ALLE anderen Banken sich zu einer Eröffnung verpflichtet haben, wirkt diese Bescheinigung immer recht gut, da man sich nicht auf die Sparkasse mehr berufen kann und der Verbraucherschutz auch immer sehr daran interessiert ist, welche Banken sich nicht an die Verpflichtung halten.

0

Die Sache mit dem Anspruch auf ein Konto ist klar, aber eine Bedingung wird dabei gern überlesen. "die Kontoverbindung/GEschäftsbeziehung, muss für die Bank zumutbar sein."

Das ist regelmäßig nicht der Fall wenn es früher einen Rechtsstreit gab, oder Altschulden bestehen.

Da muss ich dir leider sagen: Ja, die Sparkasse kann es ablehnen, auch wenn diese im "öffentlichen Auftrag" handelt. Da es früher mal Ärger gab, hat man keine Chance auf Eröffnung eines Girokontos. Dies ist bei der Sparkasse intern in der Regel hinterlegt, falls mal ein Kunde Probleme gemacht hat. Ich hatte früher auch mal so einen Fall, wo die Kontoeröffnung abgelehnt wurde (negativer interner Eintrag).