Hallo,

für denjenigen der die Lastschrift zieht, die dann nicht eingelöst werden kann, entstehen generell 3,00 EUR Gebühr. Diese Gebühr ist zwischen den Kreditinstituten geregelt und fest. Darüber hinaus kann die Bank allerdings Dir natürlich etwas in Rechnung stellen, weil Du Dich nicht für entsprechende Deckung gesorgt hast bzw. Dein eigentlicher Vertragspartner stellt für Rücklastschriften auch gerne zusätzliche Gebühren in Rechnung. Diese nennen sich häufig "Bankauslagen" oder "Bankgebühren", haben aber mit der Bank Deines Vertragspartners nichts zu tun, sondern erfüllen häufig den Zweck einer zusätzlichen Entgeltvereinnahmung. Santander und viele andere Banken berechnen bei Konsumgüter-Ratenkreditzahlungen, bei denen die Lastschrift nicht eingelöst wird, bspw. gern mal 15 EUR, obwohl diese Gebühr in keinerlei Verhältnis steht zu den eigentlich entstandenen Gebühren.

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Hallo liebe Rentenfrau,

ist es denn nich verständlich, dass man mit einem Kunden, mit dem es "schon mal Ärger" gab nicht sofort wieder ins Geschäft kommen möchte ?

Im Grunde ist das mal wieder ein Beispiel dafür, wo es bei anderen Banken, die den potenten Kunden wunderbare Zinsen und tolle Kontomodelle versprechen, einfach mangelt !

Alle Kreditinstitute haben sich im zentralen Kreditausschuss selbst dazu verpflichtet, für jeden Kunden - ob gut oder schlecht - grundsätzlich ein Konto auf Guthabenbasis anzubieten (so gennante Jedermann-Konten). Sehr gerne argumentieren aber annähernd alle Privatbanken damit, dass es Aufgabe der Sparkasse sei. Sie habe ja den "öffentlichen Auftrag". Tatsächlich konnte ich selbst bei einer Paketaufgabe ein Gespräch an einem Postbank-Schalter miterleben, wo die Mitarbeiterin der ausländischen Mitbügerin genau diese Aussage brachte. Es ist traurig, dass Finanztest und Co. dies bei Qualität von Banken in ihren Tests nicht berücksichtigen. Selbst die Sparkassen-ähnlichen Volksbanken liefern da interessante Antworten.

Alternativ wird in dem Bereich sonst auch mal mit abschreckend teuren Girokontomodellen mit Pauschalgebühren von 30,00 EUR im Monat gearbeitet, um die Eröffnung so zu verhindern.

Die Sparkasse hat ja einen Grund das abzulehnen, wie argumentieren denn aber die anderen großen in den Farben gelb und blau ?

Aber zurück zum Thema. Es kommt sicherlich erstmal drauf an, was "es gab mal Ärger" heisst. In den meisten Fällen muss bei der Sparkasse schon viel passiert sein, dass so eine Eröffnung abgelehnt wird. Dazu gehört:

  • Es gab unter Umständen bereits mal ein Girokonto auf Guthabenbasis, das nicht absprachegemäß geführt wurde (Ungedeckte Kartenzahlungen, ungedeckte Lastschrifteinreichungen, Forsetzung des Verhaltens nach Anmahnung)
  • Es bestanden oder bestehen noch Forderungen der Sparkasse, die nicht ausgeglichen wurden
  • Das Konto wurde in betrügerischer Absicht genutzt, das heisst nicht nur aus Versehen sind Lastschriften geplatzt, sondern mit voller Absicht

Grundsätzlich besteht kein Kontrahierungszwang zur Girokontoeröffnung, was häufig geglaubt wird.

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Hallo Henry,

moderne Kundenkarten von Banken und Sparkassen sind mit dem so genannten EMV-Chip ausgestattet. Entgegen der vielfältigen Meinung, dass es sich um den "lästigen" GeldKarte-Chip handelt, ist dieser Chip noch für weitaus mehr Dinge rund um Deine Karte zuständig:

  • Alle Transaktionen an deutschen Geldautomaten werden schon lange nicht mehr über den Magnetstreifen autorisiert, sondern über den Chip. Auf diesem ist Deine PIN ebenfalls gespeichert und der Chip ist manipulationssicher. Eine Prüfung, ob der Magnetstreifen noch intakt ist, findet trotzdem am Geldautomaten statt
  • Auf dem Chip wird in anonymer Form Dein Geburtsdatum speichert (über 18 oder nicht quasi) für Anwendungen, die dem Jugendschutz unterliegen (Zigarettenautomaten z.B.)
  • Der Chip ist in der Regel vorbereitet um als Zertifikatschip für legitimierte Transaktionen zu dienen (beleglose Steuererklärung, usw.)
  • Der Chip wird häufig als Zahlungsmittel verwendet, du erkennst das in der Regel wenn auf dem Display im Geschäft nach Einstecken der Karte "EC offline", "EMV", "Chip offline" oder ähnliches steht
  • GeldKarte Anwendung zum Zahlen mit der GeldKarte ohne PIN

Du siehst, der Chip kann noch etwas mehr als nur mit 200 EUR "Kleingeld" geladen zu werden. Gerade im Hinblick auf die neumodischen Skimming Attacken (Auslesen und Kopieren von Daten) arbeitet man stark daran, den veralteten Magnetstreifen abzuschaffen. Bevor dies allerdings einheitlich so sein wird, werden die Karten leider nach wie vor mit Magnetstreifen ausgerüstet sein.

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Hallo Adriana,

grundsätzlich vermute ich aus Deiner Beschreibung, dass Deine "alte" Karte am Ende diesen Jahres ihre Gültigkeit verliert ? Dann hast Du mit der "neuen" Karte ja eine so genannte Folgekarte erhalten. In der Übergangszeit kannst Du in der Regel daher beide Karte einsetzen. Auf jeden Fall hängt die Funktionsfähigkeit der alten Karte in der Regel nicht vom Einsatz der neuen Karte ab.

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Hallo Tanja,

bei Einzahlungen an so genannten CashRecyclern - das sind Geldautomaten, die sowohl Ein- als auch Auszahlungsfunktionen besitzen - sind verschiedenartige Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die solch eine Situation auslösen können. Zum einen - und das ist leider der häufigste Fall - werden bei Einzahlungen nur schlecht zu verarbeitende Scheine vom Kunden genutzt (Knicke in den Scheinen, gefaltete Scheine, usw.) bzw. sind Münzen zwischen den Scheinen. Das behindert die empfindliche Technik im Gerät natürlich (gerade bei Münzen oder total zusammengefalteten Scheinen) und der Automat kann das nicht mehr verarbeiten. Die Geräte gehen dann sicherheitsmäßig außer Betrieb und verwahren die bisher erfasste Geldmenge im Gerät.

Ein weiteres Problem könnte fälschungsverdächtiges Geld sein. In diesem Fall wird das Geld gesondert in einem so genannten Retract-Fach aufbewahrt, bis überprüft ist, ob einzelne Scheine evtl. nur stark verschmutzt oder tatsächlich Falschgeld vorliegt. In diesem Fall dürfte das Geld weder zur Gutschrift auf das Konto gelangen noch an Dich wieder herausgegeben werden.

Aber sei beruhigt, in den meisten Fällen ist es der erste Fall und das Gerät hat sich einfach nur "verschluckt". Sofern der Dir bereits gutgeschriebene Betrag nicht von dem tatsächlichen Betrag im Gerät abweicht, bleibt Dir die Gutschrift wie bereits geschehen, erhalten.

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Hallo,

um es kurz zu machen. Abfragen beeinflussen den Score-Wert der Schufa-Daten erheblich. Wenn ein Kreditinstitut bspw. statt einer Anfrage Kreditkonditionen (KK) eine Anfrage Kredit (AK) macht und dann aber keinen Kredit einmeldet und das passiert vielleicht 4x am Tag, weil Du bei verschiedenen Instituten nach Kreditkonditionen fragst, dann kann es schon passieren, dass der Score-Wert auf den schlechtesten Wert fällt, der übrigens "L" ist, das hat ein Kunde von mir bereits erlebt.

Die Kreditkarte wirst Du nicht verlieren, weil der Vertrag von Dir ordnungsgemäß bedient wird und somit seitens des Kreditkartenunternehmens gar keine Veranlassung zur Kündigung bestehen würde.

In vielen Fällen ist es bedauerlicherweise so, dass durch verschieden fehlerhafte Abfragen der Schufa-Bestandsdaten die Score-Werte ungünstig beeinflusst werden. Am Ende ist es dann aber auch immer noch Sache des Händlers oder Vertragspartners, wie er diese Daten interpretiert.

Je nach Art des Schufa-Vertragspartners erhält dieser ein bestimmtes abgestimmtes Scoring des Kunden und die Auskunft über Waren- und Geldkreditverträge, allerdings nur in anonymisierter Form mit Angabe von Kontoart und evtl. Darlehens- oder Rahmenkredithöhe.

Bei jungen Menschen ist es zudem häufiger so, dass die Score-Werte im Mittelfeld liegen, weil noch nicht ausreichend bonitätsstarke Daten vorliegen (Girokonten, gewährte und sauber abgezahlte Kredite, usw.) vorhanden sind.

Empfehlenswert ist es, sich einmal im Jahr eine Eigenauskunft zusenden zu lassen, aus der für Dich als Person alle Daten mit Anfragen und wer dahinter steht, hervorgehen.

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Hallo,

in der Regel sollte bei Einzug mit dem Vermieter eine Begehung stattfinden und ein Übergabeprotokoll angefertigt werden, so dass etwaige vorhandene Schäden oder Besonderheiten dort eingetragen sind. Wenn Du die Durchschrift dieses Protokolls hast, dann dürfte der Nachweis kein Problem sein. Wenn Du das aber von Anfang an wusstest und kein Übergabeprotokoll oder eine bereits schriftliche Beanstandung des Schadens vorliegt, dann sehe ich es als äußerst schwierig an, den Beweis anzutreten, dass der Schaden schon da war.

Die weitere Frage wäre ja aber auch, was der Vermieter jetzt genau von Dir möchte ? Schadensersatz für die eine Fliese oder will er jetzt unverhältnismäßig die ganze Küche neu fliesen ?

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Hallo Inge und Reiner,

die Sparkassen-, Kunden- oder Bankkarten werden nicht alle von derselben Firma produziert. Allerdings gibt es nur einige wenige Firmen, die für verschiedene Institute die Karten herstellen. Ein großer Teil deutscher Kreditkarten wird bspw. bei Giesecke & Devrient in München hergestellt, bedruckt und geprägt.

Die von Dir angesprochenen Qualitätsunterschiede sind in der Regel keine. Allerdings ist es so, dass die Karten in den Briefen in der Regel ja bspw. vor Magneten oder ähnlichem nicht geschützt sind und somit bereits beim Versand gelöscht sein können.

Weitere Problematiken bestehen in den modernen Sicherungseinrichtugen in Geschäften. Hier ist häufig das Problem, dass das Entsicherungsgerät aus "kosmetischen" Gründen optisch am Verkaufstresen und an der Kasse gar nicht mehr gesehen wird und ein Verkäufer die Karte dort aber ablegt. Folge ist häufig dann auhc, dass der Magnetstreifen gelöscht wird.

Bei Damen ist es nicht zuletzt leider häufig auch eine Handtasche bzw. eine Geldbörse mit magnetischem Verschluss.

Aufgrund der einfachen Fälschbarkeit des Magnetstreifens und der technischen Anfälligkeit wird man mittelfristig auf den EMV-Chip, der sich vorne auf der Karte befindet, umsteigen, da dieser zum Beispiel bereits heute für alle Geldautomaten-Transaktionen genutzt wird und nicht für Magneten o.ä. anfällig ist.

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Hallo,

vom Grundsatz her muss man hier glaube ich klar 2 Sachen voneinander trennen. Die Frage nach dem Sparbuch und dem Thema Altersvorsorge kann man klar mit Nein beantworten. Da gibt es einfach bessere und trotzdem gleich sichere Anlageformen, die mehr abwerfen, als das klassische "Auslagerungskonto", das immer noch beliebt ist, um Geld zu parken.

Allerdings würde ich persönlich auf ein Sparbuch nur Geld parken, dass ich kurzfristig nicht benötige, dass aber unter Umständen schon verplant ist oder regelmäßig gespart wird und dann ausgegeben wird (z.B. für die Heizölrechnung einmal pro Jahr oder die Versicherungen, die man vielleicht Anfang des Jahres zahlt).

Die andere Seite ist die DVAG, der AWD oder wie die Strukturvertriebe alle heissen. Diese nutzen die durchaus richtige Argumentation aus dem oberen Bereich dieser Antwort, um ganz selbstlos und "unabhängig" Finanzdienstleistungen und Anlageformen anzubieten, die häufig "unabhängig" vermittelt wirken, sich aber vielfach als auch nur als Provisionsmasche herausstellen, um Gewinne einzufahren.

Es ist nicht zuletzt so, dass Beratungsprotokolle im Wertpapierbereich und Aufklärungspflichten im Versicherungsvertragsgesetz nicht nur wegen der Beratung von Banken eingeführt wurden, sondern auch, um den schnellen Vertrieb im Finanzdienstleister-Sektor genauso zu kontrollieren.

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Hallo,

diese Frage ist nicht mit einem Satz zu beantworten. Wenn Du darüber nachdenkst, einen Teil des gesparten Geldes in Aktien oder Aktienfonds anzulegen, kommt es grundsätzlich darauf an, dass dieses Geld in der Regel nicht in kürzerer Zeit verplant sein sollte (für Anschaffungen, Hauskauf oder ähnliches). Investments in Wertpapieren unterliegen teilweise hohen Risiken und Schwankungen, so dass man auf jeden Fall bedenken sollte, dass man das Geld "über" hat und nicht zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt wieder braucht.

Wenn noch keine Erfahrungen in Wertpapieranlagen vorhanden sind, kann ich nur dringend empfehlen, bei der Bank oder Sparkasse einen Termin für eine Erstberatung in Wertpapieren zu machen. Ob Du darauf hin Aktien oder andere Arten von Wertpapieren erwirbst, wird Dir überlassen sein. Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass man zunächst komplett über die Möglichkeiten des Wertpapier-Investments informiert ist und die Chancen und Risiken dieser durchaus interessanten Anlageform abwägen kann, bevor man wild drauf los kauft.

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Hallo,

bei der Verfügung zu Gunsten Dritter regelt der Kontoinhaber den "Verbleib" des Geldes nach Eintritt des Todes. Es ist rein rechtlich ein so genanntes Schenkungsversprechen und die Schenkung wird vollzogen, sobald der Tod eintritt.

Im Rahmen der Verfügung zu Gunsten Dritter bei den Sparkassen wird geregelt, wer begünstigt sein soll, wer evtl. als Ersatzbegünstigter auftritt, ob die Vereinbarung widerruflich ist oder nicht und wie der Begünstigte über die Schenkung informiert wird. Da gesetzliche oder gewillkürte Erben (Testament) grundsätzlich Rechtsnachfolger des Verstorbenen sind, könnten sie bei Kenntnis der Verfügung diese ggf. auch widerrufen. Daher ist es das sicherste, dass beide "Vertragspartner" - also jetziger Kontoinhaber und späterer Begünstigter - unterschreiben.

Grundsätzlich ist die Verfügung zu Gunsten Dritter eine Regelung AUSSERHALB des Erbganges. Die Sparkasse wird einen Erben daher nur auf besondere Nachfrage oder bei rechtlicher Klärung nach Aufforderung durch einen Anwalt über die Schenkung informieren. Es handelt sich bei der Verfügung zu Gunsten Dritter NICHT um ein Erbe, sondern um eine vorgezogene Schenkung. Zur Übertragung der Sparkonten auf den Begünstigten ist die Vorlage der Sterbeurkunde in der Regel erforderlich, wenn diese nicht schon auf andere Weise beigebracht wurde. Die steuerliche Betrachtung in Sachen Schenkungsteuer oder die Anrechenbarkeit auf evtl. Pflichtteilsansprüche bei Überschreiten bestimmter Vermögensgrenzen kann ich an dieser Stelle nicht erläutern.

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Hallo,

Du kannst an einem Geldautomaten grundsätzlich so oft Geld verfügen wie Du möchtest. Jede Sparkasse oder Bank regelt das Tageslimit für die eigenen Automaten selbständig. Das können dann z.B. 1.000 EUR oder auch 1.500 EUR sein.

Wenn Du als Inhaber einer Bank- oder SparkassenCard an einem Automaten verfügst, der nicht zu Deiner Bank oder Sparkasse gehört, dann ist gemäß Vereinbarung der Spitzenverbände der Banken und Sparkassen im Zentralen Kreditausschuss das Tageslimit generell bei 500 EUR festgelegt.

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