Hallo,
für denjenigen der die Lastschrift zieht, die dann nicht eingelöst werden kann, entstehen generell 3,00 EUR Gebühr. Diese Gebühr ist zwischen den Kreditinstituten geregelt und fest. Darüber hinaus kann die Bank allerdings Dir natürlich etwas in Rechnung stellen, weil Du Dich nicht für entsprechende Deckung gesorgt hast bzw. Dein eigentlicher Vertragspartner stellt für Rücklastschriften auch gerne zusätzliche Gebühren in Rechnung. Diese nennen sich häufig "Bankauslagen" oder "Bankgebühren", haben aber mit der Bank Deines Vertragspartners nichts zu tun, sondern erfüllen häufig den Zweck einer zusätzlichen Entgeltvereinnahmung. Santander und viele andere Banken berechnen bei Konsumgüter-Ratenkreditzahlungen, bei denen die Lastschrift nicht eingelöst wird, bspw. gern mal 15 EUR, obwohl diese Gebühr in keinerlei Verhältnis steht zu den eigentlich entstandenen Gebühren.