Erhöhte Entfernungspauschale wegen Behinderung?
Mir wurde heute erzählt, dass bei entsprechender Behinderung tatsächlich 60 Cent pro km angesetzt werden können. Das ist ja mal interessant.
Frage: Werden die 60 Cent pro Entfernungskilometer eigentlich automatisch vom FA angesetzt, wenn man den GdB nachweist und die entsprechende Eintragung in Zeile 31 der Anlage N macht, oder braucht man dafür tatsächlich einen Lohnsteuerhilfeverein, der natürlich auch bezahlt werden muss?