In Deutschland Kleingewerbe und in Spanien fest angestellt, geht das?

1 Antwort

(Wohnsitz derzeit sowohl in D und Spanien gemeldet)

Wenn wir mal davon ausgehen, dass es in beiden Ländern auch wirklich einen Wohnsitz gibt, bist Du in beiden Ländern unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Damit Du aber nicht doppelt versteuerst, dafür gibt es das DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung).

In Deutschland ermittelst Du in der Einkommensteuererklärung mit der Anlage EÜR den Gewinn. Dein Gehalt aus Spanien wird auch eingetragen, denn es wird hier nicht versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

In Spanien umgekehrt. Erklärung fürn das Gehalt und Angabe des Gewinns (oder Verlustes) aus dem Gewerbe.

In Deutshcland Gewerbesteuer- udn Umsatzsteuererklärung nicht vergessen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Das hilft mir schon weiter.

Weisst du, ob ich wegen des DBA in Spanien dann auf jeden Fall eine Steuererklärung machen muss, oder ist das "freiwillig"? Weil ja in D, pauschal gesehen, auch nicht jeder Angestellte eine Steuererklärung abgeben muss.. wie ist das in Spanien?

Vielen Dank!!

0
@Melanie415

Ja, auch in Spanien, eben wegen der Auslandseinkünfte und weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

1
@wfwbinder

Vielen Dank!

Jetzt hab ich aber dann noch eine Frage zur Wohnsitzsituation: ich bin in D noch gemeldet, im Haus meiner Familie (auf diese Adresse ist auch das Gewerbe angemeldet, dass ich Anfang letzten Jahres angemeldet habe) und bin jetzt seit mehreren Monaten in Spanien und arbeite dort auch, d.h. habe dort auch einen Wohnsitz. Ich weiss nicht, wie lange ich bleiben werde und möchte natürlich alles richtig machen, aber auch nicht unnötigen Aufwand betreiben, wenn ich das umgehen kann. Z.B. muss man in Spanien erst eine Steuererklärung machen, wenn man einen gewissen Jahresumsatz erzielt, was bei mir nicht der Fall ist. Aber wenn du sagst, ich MUSS es wegen der ausländischen Einkünfte trotzdem machen (auch wenn ich nicht über dasJahreseinkommen drüber komme), dann ist das sehr aufwändig. Hast du da sonst noch einen Tipp für mich?

Herzlichen Dank!

0
@Melanie415
Z.B. muss man in Spanien erst eine Steuererklärung machen, wenn man einen gewissen Jahresumsatz erzielt, was bei mir nicht der Fall ist.

Dein Unternehmen ist ja auch nicht in Spanien.

Aber Du hast dort eine Anstellung und solltst die Quelle, die Dir das gesagt hat, dass man eine Steuererklärung erst ab einem gewissen Umsatz machen muss, mal fragen, bei welcher Höhe ausländischer Einkünfte eine Einkommensteuererklärung nötig ist.

In Deutschland muss man z. B. eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, 410,- Euro überschreiten.

Also im genau umgekehrten Fall (Gewerbe in Spanien, in Deutshcland angestellt)wäre hier eine Einkommensteuererklärung obligatorisch.

Vermutlich meinst Du mit der Grenze die 22.000,-, oder 14.000,- bei Arbeitseinkünften. Aber schon 1.000,- Euro aus wirtschaftlichen Aktivitäten zusätzlich zum Arbeitseinkommen verpflichten zu einer Einkommensteuererklärung in Spanien.

1
@wfwbinder

Vielen Dank nochmal für die Erklärung. Wenn ich aber weniger als 1000€ mit meinem Gewerbe in Deutschland in einem Jahr verdient habe, also wirklich so gut wie nichts, wie sieht es dann aus mit der Steuererklärung in Spanien? Ich kann leider nichts zu den Grenzen finden, ab wann man eine Steuererklärung definitiv machen muss in Spanien, wenn man noch zusätzlich ausländische Einkünfte hat.

Vielen Dank!

0
@Melanie415

Ich sehe die 1.000,-Euro grenze in Spanien, wie die deutsche 410,-Euro Grenze. Daher neige ich dazu, dass Du bei unter 1.000,- Gewinn keine Einkommensteuererklärung in Spanien abgeben musst.

Aber sei darauf gefasst, dass Man Dich eventuell doch auffordert.

Unaufgefordert würde ich in Spanien keine Einkommensteuererklärung abgeben.

1
@wfwbinder

Ok und nochmals vielen vielen Dank für deine Zeit und Mühe!

0