Kann Semesterbeitrag bei Steuer berücksichtigt werden?
Also bei uns an der Uni(ja, richtige staatliche universität. keine fachochschule, Walldorfverein oder sonstiger Unsinn, der sich hochschule nennt)
sind alle 6 Monate ein Semesterbeitrag von 200+ Euro zu zahlen.
Darin erhalten ist Uni-spezifischer kram wie Studierendenausschuss und Co., als auch ein Semester Bus und Zug ticket (das für sich allein genommen rund 125 Euro kostet und eben logischerweise 6 monate gilt)
Ist es möglich dieses Semesterticket (oder zumindest den Zug/Busticket teil davon) als Werbungskosten oder so zu berücksichtigen?
habe von der Steuererklärung her nur den Mantelbogen sowie die Alage KAP auszufüllen.
Wo würde ich diese Semestergebühren als Werbungskosten eintragen in der Steuererklärung?
auf dem mantelbogen irgendwo? in der anlage KAP?
oder auf ner ganz anderen Anlage?
Und wie ist das, vorausgesetzt es ist anrechenbar, geht das auch rückwirkend?
Bin nämlich gerade am machen der Steuererklärung für 2014-2017.
und hatte grob gesagt 2014-2016 nur zu versteuerndes Einkommen von max. 150 Euro (also weit untr Freibetrag).
erst 2017 werde ich ziemlich hohes Einkommen haben (um die 12k ) was zu versteuern ist.
kann ich dann die semestergebühren von 2014 bis einschließlich 2017 irgendwie so in den steuererklärungen jeweils angeben dass diese alle auf 2017 angerechnet werden?
da ich in 2017 das erste mal so viel einkommen hatte, dass ich tatsächlich auch steuern zahlen muss?
weil wären so gerechnet um die 2000 Euro in den 4 jahren, die sich da an semesterbeitrag angesammelt haben.
wenn ich die gegen meine hohen einnahmen in 2017 gegenrechnen könnte, wäre das shcon recht gut.
Ginge das?
Und wenn ja, wo müsste ich da was in der steuererklärung angeben?
bzw. generell wo werden die Studienkosten als Werbungskosten eingetragen in der steuererklärung?
1 Antwort
in der anlage KAP?
Was hat die Semestergebühr mit den Einkünften aus Kapitalvermögen zu tun?
und hatte grob gesagt 2014-2016 nur zu versteuerndes Einkommen von max. 150 Euro (also weit untr Freibetrag).
Da erübrigt sich ein Ansatz in dieser Höhe, aber wenn Du mehr kosten hast ergäbe es ggf. einen vor- oder rücktragsfähigen Verlust.
erst 2017 werde ich ziemlich hohes Einkommen haben (um die 12k ) was zu versteuern ist.
Wenn das Gehalt war (also aus einer Anstellung), wird die Steuer auch 0,- Euro sein. Denn neben dem Grundfreibetrag, gibt es die Arbeitnehmerpauschale und die Vorsorgepauschale. Ausgaben wie die Semestergebühren wirken sich erst aus, wenn sie höher sind als die 1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschale.
Kann ich da keinen Verlustvortrag machen und die mir als Werbungskosten anerkennen lassen (bzw. eben nen vorläufigen bescheid bis das Uteil 2018 durch ist)?
Natürlich kannst Du es so machen.
Das sind Alles keine Arbeitseinkommen, sondern Einkommen aus Kapitalvermögen.
OK, das ist eine andere Situation. Ist natürlich in dieser Form selten.
gedenke bei der 2017er Erklärung die Günstigerprüfung zu veranlassen.
richtige Entscheidung. 801,- Werbungskostenpauschlae, Grundfreibetrag Krankenversicherung nicht vergessen.
liege ich recht damit dass die werbungskosten in der anlage n eingetragen werden?
So wird es im Allgemeinen gemacht. Die Beträge könnten auch Betriebsausgaben sein. Wäre interessant, was Du studierst.
reicht da jeweils studienbescheinigung sowie kopie vom kontoauszug, wo das geld überweisen wurde?
Ja.
öh, ja,w was studier ich.
das hat im laufe der zeit von mathe über physik hin zu informatik gewechselt! :-D
"Da erübrigt sich ein Ansatz in dieser Höhe, aber wenn Du mehr kosten hast ergäbe es ggf. einen vor- oder rücktragsfähigen Verlust."
Kann ich da keinen Verlustvortrag machen und die mir als Werbungskosten anerkennen lassen (bzw. eben nen vorläufigen bescheid bis das Uteil 2018 durch ist)?
Das sind Alles keine Arbeitseinkommen, sondern Einkommen aus Kapitalvermögen.
gedenke bei der 2017er Erklärung die Günstigerprüfung zu veranlassen.
da müsste meines wissens von den 12 k erst mal die 8001 und die rund 9000 Euro abgehen.
und der redt dann versteuert werden mit dem persönlichen Steuersatz.
Wobei ich natürlich hoffe, dass ich den zu versteuernden teil mit den Studiums Werbungskosten noch etwas weiter nach unten drücken kann.
Hoffe da natürlich, für 2012 (da hab ich das studium angefangen) bis 2016 nen verlustvortrag machen zu können.
sowie in 2017 ebenso wieder die semestergebühren als werbungskosten auszuführen und in anlage kap die 12000 einzutragen.
liege ich recht damit dass die werbungskosten in der anlage n eingetragen werden?
Dumm gefragt: was muss man für den semesterbeitrag eigentlich als beleg dazupacken?
reicht da jeweils studienbescheinigung sowie kopie vom kontoauszug, wo das geld überweisen wurde?