Sohn bekommt Mahnungen?


24.08.2023, 17:26

P.S. Zahlungsart war Zahlschein

3 Antworten

Mit Hinweis auf das Alter deines Sohnes, den Vertrag für Nichtig erklären. Da dein Sohn unter 14 ist spielt es auch keine Rolle, wenn er sich mit falschem Geburtsdatum eingeloggt hat.

na ja dein Sohn wird mit 13 da schon mal Neugierig geschaut haben, hätten wir ja auch gemacht wenn es damals schon Internet gegeben hätte.
weise alle Forderungen zurück mit dem Hinweis dass das Geschäft wegen Minderjährigkeit nicht zustande gekommen ist, und sollte Ware geliefert worden sein, diese natürlich auch zurück schicken.

Was soll ich jetzt machen?

Dem Laden sagen, dass du keinem Vertragsschluss zugestimmt hast, als erziehungsberechtigte Person.