Sohn in Ausbildung: bekommt er nach Ausbildung Hartz 4 oder Arbeitslosengeld wenn er keine Arbeit bekommt?
Im Moment ist mein Sohn in Ausbildung, wohnt noch bei uns zu hause. Bekommt er nach der Ausbildung nicht gleich Arbeit, steht ihn dann Arbeitslosengeld oder Harz 4 zu ?Was ist wenn er dann Harz 4 bekommen würde , wir selber leben nicht von Harz4 , zählt er dann zur Bedarfsgemeinschaft und müssen wir seine Unkosten bezahlen bzw zieht die Arge uns dann mit rein und wir müssen alle unsere Vermögensverhältnisse offenbaren?.Er würde mit 23 Jahren auslernen.
Für hilfreiche Antworten bin ich sehr Dankbar
3 Antworten
Für Auszubildende gilt das selbe wie für alle anderen Arbeitnehmer auch die arbeitslos werden. Das Arbeitslosengeld ALG 1 richtet sich nach dem letzten Verdienst und wird berechnet von der Ausbildungsvergütung.
Er muss nur in den letzten zwei Jahren in einer betrieblichen, sozialversicherungspflichtigen Ausbildung beschäftigt gewesen sein.
Das ALG 1 wird 60 Prozent vom durchschnittlichen Nettoverdienst aus den letzten 12 Monaten sein.
Also, rechtzeitig arbeitssuchend melden ! Am besten schon wenn feststeht, dass keine Übernahme erfolgt.
Wie ist es dann aber falls er mal ins Harz 4 rutscht und noch zuhause wohnt.Mein Mann ist nicht sein leibliger Vater und wir beziehen auch kein Harz 4 müssen wir dann unser Einkommen und Vermögens verhältnisse mit angeben ?
amphore1, Hallo
Hartz 4 wird dem Sohn ( wenn die Eltern über ein ausreichendes Einkommen verfügen) vorerst bis Vollendung. 25.Lebensj. nicht zustehen. Bis dahin seid ihr für ihn zum Unterhalt verpflichtet.(so kenne ich es zumindest)
Vollendet der Sohn, dann das 25. Lebensjahr, so scheidet er automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft aus. Er selbst bildet dann (mit euch als Eltern)eine Haushaltsgemeinschaft oder zieht in eine eigene Wohnung. So oder so, ab den Zeitpunkt stellt er für sich selbst einen Antrag auf Sozialleistungen.
Bleibt er bei euch wohnen, übernimmt die Arge dann anteilige Wohnkosten.
Wenn mein Sohn sich jetzt noch in ausbidung eine Wohnung nehmen würde und berufausbildungsbeihilfe beantragen würde und dann ins harz 4 rutschen würde.Dann ist es doch nicht mehr abhängig das er 25 Jahre ist und somit müssten wir unsere Einkommensverhältnisse nicht mehr mit angeben und er müsste dann auch nicht mehr aus der Wohnung ausziehen wenn er noch keine 25 Jahre ist?
Vielen Dank für die Informationen.
Guck mal, hier kannst Du die Berechnung des ALGI Deines Sohnes nachverfolgen:
http://www.finanztip.de/arbeitslosengeld-nach-berufsausbildung/