Sohn (13) hat bei mir den Herd kaputt gemacht?


18.10.2022, 08:07

Danke für die Bestätigung.

Also muss ich meinem Ex auf'n Schlappen stehen das er seine Haftpflicht macht.

Damit er den Schaden des Sohnes begleicht.

3 Antworten

Die Haftpflicht zahlt keinen Eigenschaden, Deine Haftpflicht ist also schon mal raus.Haftung setzt aber Verschulden voraus. Es wäre jetzt zu prüfen, ob bei Deinem Sohn ein Verschulden vorliegt. Dabei ist dessen Alter und vor allem die Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist Dein Sohn Minderjährig, d. h. Du hast auch eine gewisse Aufsichtspflicht. Hast Du die Aufsichtspflicht verletzt gibt es auch nichts. Wie weit die Aufsichtspflicht allerdings geht, ist wieder vom Kind abhängig und regelmäßig Streit vor Gerichten.

Selbst wenn hier ein 100%iges Verschulden gegeben wäre, ist die Frage wie hoch der Schaden denn ist. Der Herd war vermutlich nicht neu, also wird nur der Zeitwert ersetzt, denn Dein Sohn hat ja keinen neuen Herd kaputt gemacht, sondern nur einen alten, der weniger Wert ist. Bei einem Neupreis von 500 Euro und einem Alter von 5 Jahren des Herdes dürfte der Zeitwert kaum 100 Euro betragen.

Das ist meiner, also nicht gemietet oder vom Vormieter übernommen.

Dann wird das zumindest deine Haftpflichtversicherung definitiv nicht zahlen, und die Haftpflichtversicherung deines Ex vermutlich auch nicht.

Aber einreichen könnte ihr den Sachverhalt ja mal, mehr als die Übernahme ablehnen können die auch nicht. Wichtig ist nur, dass ihr vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen.

Deine Ergänzung ist nicht korrekt. Dein Ex hat noch weniger mit der Sache zu tun, wie deine Haftpflicht. Den Schaden wirst du selbst tragen und niemand sonst.