Sind freiwillige, finanzielle, monatliche Unterstützungen auch dann beim Empfänger steuerpflichtig, wenn der Schenkende sie nicht abgesetzt hat?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, freiwillige Zuwendungen sind keine Einkünfte und somit nicht bei der Einkommensteuer zu versteuern. Einzige Ausnahme ist das sog. „Realsplitting“ zwischen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn beide Ehegatten dem zustimmen.

Zuwendungen unterliegen aber der Schenkungssteuer, wenn sie den Freibetrag übersteigen und keine Unterhaltsleistungen darstellen. Der Freibetrag beträgt, je nach Verhältnis des Schenkenden zum Beschenkten, mindestens 20.000 € - hier sind aber alle Schenkungen binnen 10 Jahren zusammenzufassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es kommt auf den Umfang an und, so ungerecht es klingen mag, auf die Lebensumstände.

Wenn eine Karrierefrau, die keine Lust auf Heirat, oder feste Bindung einem Freund eine Wohnung finanziert und ihm ein paar hundert Euro pro Monat gibt, damit er in Ruhe studieren kann, so wäre das für den jungen Mann steuerfrei. Auch keine Schenkung.

Würde sie dem jungen Mann eine Zahlung von 1.500,- Euro monatlich auf einen Zeitraum von 10 Jahren vertraglich zusichern, damit er Studium und Doktorat abschließen kann, wäre es als eine Zeitrente zu versteuern.

Der wohlhabende Großvater, der jedem Enkel für die Zeit des Studiums 1.000,- Euro monatlich zahlt, damit die nicht auf Bafög angewiesen sind, wird ebenso wie seine Enkel(-innen) nicht vom Finanzamt behelligt.

Schenkt er jedem Enkel, der das Abitur besteht 96.000,- Euro (12.000,- Euro * 8, für 8 Jahre Studium) hat damit schon 96.000,- vom 200.000,- Euro Freibetrag für Enkel innerhalb 10 Jahren verbraucht.

Mag ungerecht klingen, ist aber so, weil eben Unterhalt, soweit im normalen Rahmen für die Lebensverhältnisse nicht besteuert wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Relotius2 
Fragesteller
 18.04.2021, 18:24

Vielen Dank!!! Sehr interessant und eigentlich auch plausibel, dass es auf die SUMME der monatlichen Beträge in 10 Jahren ankommt !!! Nur könnte es dann auch im Falle der Karrierefrau /-manns, die "einem Freund eine Wohnung finanziert und ihm ein paar hundert Euro pro Monat gibt", nach ein paar Jahren steuerpflichtig werden, wenn die 20.000 Euro Freigrenze bei Schenkungen an Nicht-Verwandte ( "Fremde") überschritten werden.

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wfwbinder  18.04.2021, 19:12
@Relotius2

Das könnte ein Streit werden, weil es ja normale Unterhaltszahlungen sein könnten. Daher schrieb ich "es kommt auf die Lebensumstände an."

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Muss dann der Empfänger diese Zahlung versteuern, wenn sie der/die Schenkende selbst nicht absetzt ????

Nein ..... derlei Zahlungen müssen im Rahmen der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Ansonsten man kann dann auch "Sachleistungen" finanzieren - Rechnungen für Person X bezahlen usw.