Schulden seit 2 Jahren nicht zurückgezahlt? Polizei?

3 Antworten

Das ist Zivilrecht - die Polizei hat damit rein gar nichts zu tun. Du kannst sie offiziell in Verzug setzen, dann einen Mahnbescheid beantragen und dann, wenn sie diesem nicht widerspricht, daraus vollstrecken lassen. Die Kosten musst Du vorstrecken, sie werden aber dem Schuldner auferlegt. Und Du solltest gerichtsfeste Beweise haben, dass sie Dir das Geld tatsächlich schuldet - z.B. einen Schuldschein oder entsprechenden Darlehensvertrag.

Wenn bei diesem nichts zu holen ist - dann kannst Du 30 Jahre lang alle paar Jahre mal einen neuen Versuch machen.

Schriftliche Frist zur Rückzahlung setzen.

Schriftlich und nachweisbar.

Danach befindet sich die Freundin in Verzug, Du könntest dann zum Anwalt gehen, diese Verzugskosten sind dann ebenfalls von dieser besagten Freundinnzu tragen.

Aber Du gehst in Vorleistung!!! Und wo nichts zu hohlen ist ....

Und die Polizei hat damit nichts zu tun!!!!!