Schuldnerberatung eröffnen

2 Antworten

Hallo Herr Pösch,

man kann sich zwar in dem Bereich sofort selbststämndig machen, jedoch darf man dann keine Privatinsolvenzen machen und muss sich ausschließlich auf kleine Unternehmen beschränken. Auch ist Ihnen die Rechtsberatung untersagt. Die Insolvenz ist nicht hinderlich, wenn Sie vom Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen und wenn Ihr Führungszeugnis o.k. und Sie keinen negativen Eintrag im Handelsregister haben.

Ich würde Ihnen dennoch auf jeden fall eine Kostenpflichtige Ausbildung empfehlen, da die gesamte Thematik sehr umfangreich ist. Auch brauchen Sie eine Ausbildung um später eine Zulassung von der Bezierksregierung zu bekommen, damit Sie die Rechtsberatung in dem Bereich der Schuldnerberatung auch ausüben dürfen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung unter Werbung durch Support gelöscht.

mfg Walter Metzinger

Damit es für die Kunden hilfreich ist, solltest Du eine Anerkennung als "Sachundige Stelle" haben, damit Du die Bestätigungen für das ordnungsgemäße Vorverfahren geben kannst.

Für jemanden, der weder, eine juristische Ausbildung, nnoch eine im Steuerrecht hat, dürfte die Genehmigung schwer zu bekommen sein.

Ausserdem, warum sollte man Dir Geld für etwas zahlen, was man bei Kirchen, Städten, der Caritas, kostenlos bekommen kann.

Ich könnte diese Dinge machen, aber ich schicke die Leute immer zu den öffentlichen Beratungsstellen. Die haben doch sowieso ncihts, warum soll ich denen noch etwas von dem wenigen abnehmen?