Schornsteinfeger bezahlen?

4 Antworten

Auch wenn der Vermieter keinen Ofen hätte, muss der Schornsteinfeger einmal im Jahr zu euch kommen!

Denn auch die Zentralheizung wird geprüft!

Also ja, auch diese Kosten hast Du anteilig mit zu tragen!

Es fallen mehrere Gebühren vom Schonsteinfeger an.

  1. Kehrgebühren 2x im Jahr für Schornstein
  2. Große Brandschau alle 3 Jahre.

Wenn Mieter nun keine Feuerungstätte (Ofen) haben, entfällt für Sie die Kehrgebühren. Die anteilige Gebühr für große Bandschau alle 3 Jahr ca. 120€ sind anteilig zu zahlen. Anteilig heist geteilt durch die Anzahl der Wohnungen.

Wir haben eine Zentralheizung mit Gas und eigenem Abzug (Metallrohr).

Auch die Gasheizung wird vom Schornsteinfeger regelmäßig geprüft. Der kehrt nicht nur Schornsteine… Die Kosten dafür sind umlagefähig. Das kehren des Schornsteins für Festbrennstoffe würde ich als Kosten Segen, die der Vermieter selber tragen muss, wenn nur er den Schornstein nutzt.

Privatier59  05.10.2023, 20:01

Ein Heizungsbauer hat mir mal voll Verärgerung gesagt, dass auch Kamine von Gasheizungen regelmäßig vom Schornsteinfeger gekehrt werden und gekehrt werden müssen obwohl so gut wie keine Ablagerungen darin sind.

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orgel  05.10.2023, 23:46
@Privatier59

Wird der bei mir dann bestimmt auch gemacht haben, aber meist war Frauchen zu Hause, wenn er da war. Ich hab dann nur die Rechnung bezahlt. Und die ganze Zeit würde ich auch nicht daneben stehen bleiben. Ob das Kehren in der Rechnung aufgeführt wurde, kann ich gar nicht so recht sagen. Ich glaube da stand dann immer was von Überprüfung, Messungen und Feuerstättenschau.

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Ist Deine Wohnung unbeheizbar oder mit Nachtspeicheröfen beheizt?

Falls nicht, ist doch für die Beheizung Deiner Wohnung doch auch ein Kamin erforderlich. Ergo entsteht eine Schornsteinfegergebühr.

matrx 
Fragesteller
 05.10.2023, 19:06

Wir haben eine Zentralheizung mit Gas und eigenem Abzug (Metallrohr). Ich könnte zwar einen Ofen einbauen tu ich aber nicht. Den Kamin kehren zu lassen weil er in Betrieb ist braucht eigentlich nur der Vermieter mit seinen Öfen.

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Alarm67  06.10.2023, 08:30
@matrx

Du bist also tatsächlich der Meinung, dass wenn es den Ofen vom Vermieter nicht geben würde, der Schornsteinfeger nicht kommen würde!

Falsch!

Auch dann kommt dieser, denn auch die Zentralheizung muss vom Schornsteinfeger geprüft werden.

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