Modernisierung kaminofen durch Mieter pflichten?
Hallo liebes Forum,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
folgender Sachverhalt: wir leben in einem Einfamilienhaus zur Miete. Ich wollte schon immer einen Kamin haben. Der Vermieter hat bei Einzug extra darauf hingewiesen, dass eine Installation ohne weiteres möglich ist, da der Schornstein neu gemauert wurde und auch schon einen Zugang zum Schornstein (einfaches Loch in der Wand) vorhanden ist.
Aufgrund der aktuellen Situation mit den Heizkosten, haben wir uns in Abstimmung mit dem Vermieter also einen Kaminofen zugelegt. An den Kosten hat sich der Vermieter nicht beteiligt, was für uns auch in Ordnung ist, da wir den Kamin bei Auszug mitnehmen wollen.
Nun kommt morgen der Schornsteinfeger zur Abnahme. Der Vermieter hat uns nun mitgeteilt, dass er alle Belege vom Ofen und dem angeschafften Zubehör haben möchte.
Ich möchte ihm die Belege aber nicht geben, da wie gesagt, wir die Kosten vollständig zahlen. Die Abnahmebestätigung des Schornsteinfegers bekommt er natürlich.
Ich habe die Vermutung, dass er unsere Kosten steuerrechtlich geltend machen möchte. Oder denkt er sogar an eine Modernisierungsumlage? Gleichzeitig führt er aus, dass er eine Vereinbarung über mögliche Schäden durch den Kamin aufsetzen möchte.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht was er will, da eventuelle Schäden ja durch unsere Haftpflicht abgedeckt werden würden. (Haben wir schon mit der Versicherung geklärt)
wie seht ihr das? hat er Anspruch auf die Belege? Hat er Anspruch auf eine zusätzliche Vereinbarung für Schäden?
ich möchte noch anführen, dass unser Vermieter eher in die Kategorie „windiger Hund“ zählt 😆
freue mich auf euer Feedback!
2 Antworten
Hat er auch die Rechnung für die Waschmaschine oder Herd gefordert?
Nein, das ist euer Ofen, worauf er ggf ein Anrecht hat ist die Schornsteinfegerabnahme.
Wenn er weiter Druck macht würd ich ihm die anderen Unterlagen geben, allerdings nicht im Original sondern als Kopie. Zudem achtet drauf, das auf der Rechnung euer Name steht und nicht seiner, dann kann er damit auch nichts anfangen.
An eine Modernisierungsumlage kann er nicht denken da er nicht die Zahlung des Ofens belegen kann.
Und das Finanzamt ist auch nicht auf den Kopf gefallen. Da verlangt man gelegentlich die Rechnungs- und Zahlungsbelege für Reparaturkosten. Die Zahlung kann er aber nicht belegen.
Klingt mir eher danach, als ob er mit der Sache überfordert ist und nicht weiß, dass der Kaminfeger das alles nicht braucht.
Einbauten werden im Prinzip Eigentum des Grundstücks und damit dessen Eigentümers. Im Prinzip schreibe ich deshalb, weil Öfen entfernt werden könnten und damit keine Einbauten sind. Nur für Bestandteile des Grundstücks aber kommt die Gebäudeversicherung auf.
Ich sehe da jedenfalls schon ein redliches Interesse des Vermieters an den Belegkopien und der Erklärung über die Haftung, wenn er das vorab klären will. Da würde bei mir nicht die Alarmglocke klingeln. Allerdings würde ich eine Haftungserklärung nicht ohne vorherige Rücksprache mit der eigenen Versicherung abgeben, also schriftliche Rücksprache.
Wie sieht es eigentlich mit der Gebäudeversicherung aus? Die evtl. steigenden Beiträge kann der Vermieter wohl auf den Mieter umlegen.
Aber tritt die Gebäudeversicherung auch für Schäden durch mieterseitige Einbauten ein? Vielleicht möchte der Vermieter deshalb die geforderten Unterlagen haben.