Vermieter verlangt volle Mieter obwohl Wohnung nicht fertig ist?

4 Antworten

Von einem vertragsgemäßem Gebrauch bei Einzug, kann hier tatsächlich nicht die Rede sein.

Man könnte jetzt fragen, warum habt ihr überhaupt diese "Baustelle" übernommen ? ....aber in der Regel gibt es Gründe, die kein Aufschieben rechtfertigen.

Lies mal hier, denn inhaltlich ist euer Problem vergleichbar:

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-unterschrieben-wohnung-nicht-frei/

Ich fürchte in eurem Fall, da der Vermieter keinerlei Entgegenkommen signalisiert, werdet ihr ohne Rechtsbeistand kaum zum Ziel kommen.

Zudem eine denkbar schlechte Prognose für euer künftiges Mietverhältnis 😞 !

Gab es ein Übergabeprotokoll, wenn ja, was wurde dort schriftlich festgehalten?

Ihr hättet die Übernahme der Wohnung in diesem Zustand verweigern sollen.

Dann z. B. lieber ins Hotel/Pension und vom Vermieter Schadensersatz verlangen/einklagen.

Was die Fertigstellung im Übrigen einfacher gemacht und beschleunigt hätte! 😜😁😎

Leider seid ihr die Sache falsch angegangen. Richtig wäre gewesen, die Wohnung in dem Zustand gar nicht zu beziehen. War das keine Option hättet ihr die Mängel zumindest sofort schriftlich melden und eine Mietminderung ankündigen sollen. Rückwirkend ist das eigentlich nicht möglich. Da die Mängel aber offensichtlich seit Mietbeginn bestehen, ist da vermutlich noch etwas drin. Ihr solltest euch schnellstmöglich an den örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.

Meine Einschätzung: Minderung der Miete (in welcher Höhe wäre noch zu bewerten) bis zur Behebung der Mängel sollte drin sein. Die Kaution wird zu zahlen sein.

Also als beste Lösung das Bauordnungsamt der Stadt anrufen , die Regeln das umgehend, indem sie stilllegen, bis die Mängel aus Gefahr im Verzug beseitigt sind