Renovierungsgebühr bin Wg Zimmer
Hallo :) Ich wohne derzeit in einer Wohngemeinschaft. Laut meines Vertrages, muss ich eine Renovierungsgebühr von 50 Euro nach Auszug zahlen. Mein Vormieter hat eine Wand in meinem Zimmer durch Fotos ziemlich zerfetzt. Habe ich jetzt das Recht,dass diese Schönheitsreparaturen behoben werden? Mein Mitbewohner,der gleichzeitig mein Vermieter ist, meint nein. Seine Begründung ist, dass der Vormieter eine höhere Renovierungsgebühr zahlen musste und ich daher keinen Anspruch auf Reperatur stellen kann. Wenn ich jetzt aber selber die hässlichen Flecken mit weißer Farbe übermale, muss ich in seinen Augen nach Auszug das ganze Zimmer aus eigener Kasse streichen lassen, weil ich das Zimmer anders vorgefunden habe. Ich will mich gar nicht mit ihm über die 50 Euro streiten, mich würde nur wirklich interessieren wer Recht hat. Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich rübergebracht und vielleicht kennt sich ja jemand in dem Gebiet aus.
4 Antworten
Dein Vermieter ist ein Abzocker. Er hat von Deinem Vormieter eine Renovierungsgebühr verlangt, ohne beim Auszug dann damit eine Renovierung vorgenommen zu haben. Fordere ihn daher auf die Wände in Deinem Zimmer innerhalb einer angemessenen Frist ordnungsgemäß instandzusetzen, andernfalls kann er seine Renovierungsgebühr vergessen. Dokumentiere mittels Fotos den Ist-Zustand und wenn er nicht seiner Renovierungspflicht nachkommt, dann übermale die Flecken nach Deinem Gusto. Ein Anrecht zu einem neuen Anstrich beim Auszug hat er nicht - auch wenn er dies in den Mietvertrag geschrieben hat.
Das Foto habe ich gemacht. Die ganze Sache kam mir selbst auch komisch vor, aber weil er das so überzeugt vermittelt hat, wollte ich mich lieber noch mal erkundigen bevor ich Streit anfange. Mit den Tipps fühle ich mich jetzt vorbereitet :)
Hallo JosephinJPF,
ganz so klar ist es mit der Rechtmäßigkeit der Renovierungsgebühr die dein lausiger Vermieter von dir fordert anscheinend doch nicht ! Folgendes habe ich dazu gefunden:
" .....befindet sich die Wohnung tatsächlich nach Ablauf der Renovierungsfristen in einem renovierungsbedürftigen Zustand, müssen die Arbeiten durchgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter bei Einzug eine unrenovierte oder nur teilweise renovierte Wohnung übernommen hat. Es empfiehlt sich daher bereits bei Einzug in einem Übergabeprotokoll den Renovierungszustand genau festzuhalten und den Umfang der eigenen Arbeiten neu zu verhandeln. "
http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/renovierung/
" nach Ablauf der Renovierungsfristen " ..... ????? Fotos vom Zustand der " Knackpunkte " sind schon mal nicht verkehrt. Vorbeugen ist besser als heilen ! Bei Auszug kannst du dann ja verhandeln. K.
Lass Dich nicht ausnehmen, denn wenn der Vormieter eine Renovierungsgebühr gezahlt hat, wäre der Vermieter in der Pflicht gewesen, Dir das Zimmer renoviert zu vermieten.
An Deiner Stelle würde ich mir Poster oder sonst etwas auf die fleckige Wand hängen, und die 50 € nicht zahlen, denn Du bekommst ein unrenoviertes Zimmer und gibst es ebenso wieder ab.
Hallo,
besteht kein Übergabeprotokoll ? Es wird im Ernstfall schwierig werden zu beweisen, daß nicht du die Schäden verursacht hast. Fotos vom derzeitigen Zustand deiner Mietsache, wären für dich unter Umständen von Vorteil. Wäre zumindest bei Auszug ein beweiskräftiges Argument die 50,- Euro nicht zu zahlen.
Kannst ihm dann ja entgegenkommen und freiwillig 5,- Euro zahlen ;-)
" bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf " ! K. ;-)
Hallo Josephin,
Nein, das ist keine übliche Vorgehensweise. Du hast das Zimmer unrenoviert übernommen und genauso gibst Du es wieder ab. Dein Vermieter kann sich nicht auf anderer Leute Kosten bereichern und solche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.
So wie ich das sehe, ist die "Renovierungsgebühr" ausschließlich zur Bereicherung des Vermieters gedacht.
Die Vorschriften im BGB zur Miete enthalten fast alle den Satz "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam". Daher würde die "Renovierungsgebühr" beim Gericht kassiert werden.
Vielen Dank, dass du mir so schnell geantwortet hast!
Danke Primus für deine Antwort. Die Wand zu überdecken, habe ich mir auch schon überlegt. Bist du dir sicher, dass man wenn eine Renovierungsgebühr im Vertrag vereinbart ist auch erwarten kann, dass die Wände bei Einzug unbeschädigt sind? mein Mitbewohner argumentiert nämlich jetzt so, dass in dem Vertrag nur drin steht, dass das Zimmer besenrein übergeben wurde und auch besenrein zu übergeben ist. Er möchte nämlich mit der Gebühr von meinem Vormieter und meiner Gebühr und den Gebühren von allen anderen Vormietern die ganze Wohnung nach seinem Auszug streichen lassen.. Deswegen wird die Renovierungsgebühr wohl für jeden folgenden Nachmieter immer günstiger. Er selbst wird dann den Restbetrag zahlen. Weißt du ob das eine übliche Vorgehensweise ist?