Schönheitsreparatur in WG mit einzelen Mietverträge pro Zimmer?

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Hallo, in den Zimmern ist klar, da renoviert wenn nötig der Mieter. Steht so sicher auch im Mietvertrag. Nutzungsrecht für Küche, Flur, Bad : Wenn der Wohnbereich im regulären Alltagsgebrauch abnutzt, fallen selbstverständlich irgendwann einmal Schönheitsreparaturen an. Laut Gesetz ist dazu erst einmal der Vermieter verpflichtet, der jedoch diese Verpflichtung auf den Mieter abwälzen kann. ( falls der Mietvertrag dazu eine Klausel beinhaltet, nach der die Verantwortung für etwaige Schönheitsreparaturen bei dem jeweiligen Mieter liegt.) Steht darüber nichts im Mietvertrag, ist es Sache des Vermieters. Ist meine subjektive Meinung dazu ! K.

der jedoch diese Verpflichtung auf den Mieter abwälzen kann.

Aber nur für die angemieteten Räume, nicht für Gemeinschaftsräume.

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