Schönheitsreparatur in WG mit einzelen Mietverträge pro Zimmer?
Hallo in meiner WG hat jedes Zimmer einen eigenen Vertrag, der Vertrag geht nur für das Zimmer und die für die restliche Wohnung (Küche, Flur, Bad usw.) haben alle ein Nutzrecht. Was ist jetzt wenn es hier eine Schönheitsreparatur geben soll? In den Zimmern müsste der jeweilige Bewohner das zahlen, aber da keiner die restliche Fläche wirklich gemietet hat wissen wir jetzt nicht weiter...
1 Antwort
Hallo, in den Zimmern ist klar, da renoviert wenn nötig der Mieter. Steht so sicher auch im Mietvertrag. Nutzungsrecht für Küche, Flur, Bad : Wenn der Wohnbereich im regulären Alltagsgebrauch abnutzt, fallen selbstverständlich irgendwann einmal Schönheitsreparaturen an. Laut Gesetz ist dazu erst einmal der Vermieter verpflichtet, der jedoch diese Verpflichtung auf den Mieter abwälzen kann. ( falls der Mietvertrag dazu eine Klausel beinhaltet, nach der die Verantwortung für etwaige Schönheitsreparaturen bei dem jeweiligen Mieter liegt.) Steht darüber nichts im Mietvertrag, ist es Sache des Vermieters. Ist meine subjektive Meinung dazu ! K.
Aber nur für die angemieteten Räume, nicht für Gemeinschaftsräume.