Hallo,
ich habe mein Motorrad auf einer Website zum Verkauf angemeldet. Auf der Seite werden Privatanbieter (Verkäufer) an Unternehmer (Käufer) vermittelt. Das Angebot wird auf einer nur für Unternehmer nutzbare Plattform inseriert. Sobald ein Angebot eingeht, wird der Verkäufer per Telefon informiert und schließt den Kaufvertrag telefonisch mit dem Vermittler von der Website ab (Fernabsatz).
Einen Tag später habe ich ein besseres Angebot eines anderen Unternehmen (nicht über die Website) erhalten.
Ist es mir als Privatverkäufer möglich, von dem telefonisch geschlossenen Vertrag zurückzutreten? (Fernabsatzgesetz) Oder gilt das Gesetz nur bei Kauf als Privatperson?
Vom Verkäufer (mir) sowie vom Käufer (Unternehmen) wurde noch keine Leistung (Warenübergabe/Bezahlung) erbracht.
Kurz zusammengefasst:
Privat -> Privat (Kein Widerruf möglich)
Unternehmen -> Unternehmen (Kein Widerruf möglich)
Unternehmen -> Privat (Widerruf möglich)
Privat -> Unternehmen (?)
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Viele Grüße!