Rechnung mit Leistung in der Zukunft?
Hallo zusammen,
ich bin Einzelunternehmer und ein Kunde kauft eine Dienstleistung für die Zukunft (Wartungsstunden). Ich wende 2018 die Kleinunternehmeregelung an, werde allerdings 2019 vermutlich umsatzsteuerpflichtig, da > 17.500 EUR Umsatz.
Rechnungsdatum wäre heute.
Leistungsdatum: 01.01.2019 bis ... 31.03.2019.
Wie ist das umsatztechnisch zu bewerten?
Zählt dies als Umsatz zu 2018 oder zu 2019?
2 Antworten
Kommt drauf an, ob du Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerung machen musst. Bei Soll-Besteuerung zählt das Rechungsdatum, bei Ist-Besteuerung zählt das Datum des Geldeingangs.
Kommt drauf an, ob du Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerung machen musst.
Genau darauf kommt es nicht an, siehe wfwbinder.
Das liegt daran, dass die Soll Besteuerung regulär üblich ist, wenn nichts anderes vereinbart wird oder vorgeschrieben ist. Ich habe in meinem Gewerbe in Absprache mit dem Finanzamt auf Ist-Besteuerung umgestellt. Denn ich möchte nicht Steuern abführen müssen, solange ich nicht das Geld vom Kunden bekommen habe. Und leider gibt es immer wieder welche, denen man wegen dem Geld sprichwörtlich hinterher laufen muss.
Die Leistung wird in 2019 erbracht und damit gilt dann die Regelbesteuerung.
Ich habe in meinen Bogen zur steuerlichen Erfassung noch einmal nachgeschaut - da steht drin, dass die KUR (Kleinunternehmerregelung) angewandet wird und dass Angaben zur Soll/-Ist-Versteuerung nicht erforderlich sind.