Rechnung mit Leistung in der Zukunft?

2 Antworten

Kommt drauf an, ob du Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerung machen musst. Bei Soll-Besteuerung zählt das Rechungsdatum, bei Ist-Besteuerung zählt das Datum des Geldeingangs.


EnnoWarMal  01.01.2019, 17:07
Kommt drauf an, ob du Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerung machen musst. 

Genau darauf kommt es nicht an, siehe wfwbinder.

kenduron 
Beitragsersteller
 31.12.2018, 10:31

Ich habe in meinen Bogen zur steuerlichen Erfassung noch einmal nachgeschaut - da steht drin, dass die KUR (Kleinunternehmerregelung) angewandet wird und dass Angaben zur Soll/-Ist-Versteuerung nicht erforderlich sind.

Aivas  31.12.2018, 11:37
@kenduron

Das liegt daran, dass die Soll Besteuerung regulär üblich ist, wenn nichts anderes vereinbart wird oder vorgeschrieben ist. Ich habe in meinem Gewerbe in Absprache mit dem Finanzamt auf Ist-Besteuerung umgestellt. Denn ich möchte nicht Steuern abführen müssen, solange ich nicht das Geld vom Kunden bekommen habe. Und leider gibt es immer wieder welche, denen man wegen dem Geld sprichwörtlich hinterher laufen muss.

Die Leistung wird in 2019 erbracht und damit gilt dann die Regelbesteuerung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung