Einkommenssteuer bei Kleinunternehmen (Dropshipping)?

4 Antworten

Wieder ein Kandidat, der mit Anglizismen (drop shipping) um sich wirft, aber mit einfachen Deutschen Worten Probleme hat.

Also kein Anfang bei Null, sondern bei Minus 2.

 Ich habe in näherer Zukunft vor, durch dropshipping von X zu eBay, während meines Studiums etwas Geld mir dazu zu verdienen.

Vermutlich meinst Du einen Online-Shop, der über eBay verkauft und auch den Versand durch eBay durchführen lässt.

 Nun, mir ist klar, dass ich dafür auf jeden fall ein Kleingewerbe anmelden muss.

Das wird schwierig, denn ein "Kleingewerbe" gibt es nicht. Es gibt Gewerbe als Haupterwerb, oder als Nebenerwerb. Da Du Student im Hauptberuf bist, ist es Nebenerwerb.

 Falls man im Jahr weniger als 17.500€ Umsatz macht, fällt die Umsatzsteuer weg.

Das ist dann ein Kleinunternehmen in der Umsatzsteuer. Richtig.

 Und mit Umsatz ist sicherlich der Reingewinn gemeint, richtig? 

Nein. Wenn Gewinn gemeint wäre, stände dort Gewinn. Umsatz ist Umsatz, also die Einnahmen.

Gewinn ist im Handel Umsatz (Einnahmen) minus Wareneinkauf, minus Kosten. 

  Falls man weniger als 8.800€ Umsatz im Jahr macht, fallen überhaupt keine Steuern an?

Quatsch. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 8.820,-, oder weniger fällt keine Einkommensteuer an. Zu versteuerndes Einkommen ist der Gewinn, abzüglich Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen udn ggf. aussergew. Belastung.

  Also falls ich ein Artikel X für 10€ kaufe, und für 15€ auf eBay verkaufe, beträgt der Umsatz, der für diese Schwelle von 8.800€ im Jahr wichtig ist, 15€(durch den Verkauf), oder 5€(Erlös-Kosten) ?

Dann hast Du einen Umsatz von 15,- Euro. abzüglich Einkauf 10,- Euro einen Rophgewinn von 5,- euro. dann gehen die anderen Kosten runter (eBaygebühren, Internetkosten, Telefon,Bankgebühren usw. usw. und der Rest ist gewinn. Wird aber nur für das ganze Jahr ermittelt.


Wer hat Dir nur den ganzen falschen Mist erzählt? Wenn Du ihn erschlägst, gibt es mildernde Umstände.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nachsicht üben. Bestimmt studiert er Ikebana und da kommt es auf andere Stärken an.

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Danke schonmal für Ihre Antwort. (Auch wenn man sie hätte etwas netter formulieren können)

Einfaches Beispiel: Ich verkaufe pro Monat 20x Artikel X für 100€, das wären im Jahr 24.000€ Umsatz (Ich lasse die Kosten bzw Gewinn pro Artikel einfach mal außen vor)
Jetzt müsste ich als Kleinunternehmer Einkommenssteuern und Umsatzsteuern zusätzlich bezahlen? 

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@HofiKingston

Wenn das im ersten Jahr passiert und Du damit gerechnet hast ja. Wenn Du für das erste Jahr, mit 15.000,- Euro rechnest, bist Du Kleinunternehmer. Sollte der Umsatz dann höher sein als Erwartet (z. B. die 24.000,-) bist Du ab dem Folgejahr in der Umsatzsteuer "Regelbesteuerer."

Ob Du Einkommensteuer zahlen musst hängt nicht vom Umsatz, sondern nur vom Gewinn ab. Bei 24.000,- Umsatz würde ich eher einen Gewinn von 8.000,- schätzen und damit keine Einkommensteuer.

Verinnerliche unbedingt die Begriffe, das ist wichtig. Du musst Umsatz von Gewinn und Kosten unterscheiden können.

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Auch wenn es nicht gefragt war: Ich glaube nicht, dass man so nebenbei, ohne jegliche Kenntnisse, einen onlinehandel aufbauen kann und damit “etwas Geld dazu verdienen“ kann.

Man müßte kalkulieren können, man müßte den Markt analysieren (welches Produkt handele ich, wie bringe ich es an den Mann und zu welchem Preis), welche Kosten habe ich ( z.B. retourkosten, domain), wieviel Zeitaufwand steht letztlich dem erhofften Gewinn gegenüber. Ist evtl. doch ein Minijob lukrativer und weniger risikoreich?

Nur mal als Laie angemerkt. 

Danke für deine Anmerkung, jedoch habe ich mich mit der Ausführung meines Planes lange beschäftigt und auch analysiert, welche Kosten auf mich zukommen und wieviel ich einnehmen muss, dass am Ende Gewinn rausspringt. Ich habe es schon getestet und hab ein paar Euros verdient. Jedoch kenne ich mich nur recht beschränkt mit Steuern und Gewerbe aus, deshalb meine Frage! :)

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@HofiKingston

O.k., aber dann denke auch an die Krankenversicherung, falls Du momentan noch kostenlos familienversichert bist. Bis 425,-€ Gewinn monatlich darfst Du haben.

Zur Steuer hat wfwbinder ja schon geantwortet.

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@Brigi123

Unter den 425€ Gewinn werde ich sicherlich bleiben.

Gruß

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Unterscheide bitte Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Umsatz, Einkünfte, Gewinn, Betriebskosten, Werbungskosten, Sonderausgaben und zu versteuerndes Einkommen.

Was machst Du eigentlich mit Deinen Studienkosten im Hinblick auf die Einkommensteuer?

Hast Du Dir auch schon die Risiken aus diesem (Internet)Geschäft überlegt? Rückläufer, die nicht mehr als Neuware verkauft werden können und Gewährleistungsansprüche Deiner Kunden? Ob da eine Gewinnspanne von 50 % reicht?

Was machst Du eigentlich mit Deinen Studienkosten im Hinblick auf die Einkommensteuer?

Wie meinen Sie das?

Und ja, Risiken sind natürlich vorhanden.. 

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@HofiKingston

Es können bei einem Masterstudium die Studienkosten entweder von den jährlichen Einkünften abgesetzt werden oder - bei keinen (ausreichenden) Einkünften - die Studienkosten als Verlustvortrag für künftige Jahre mit steuerpflichtigem Einkommen festgestellt werden.

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Gem. § 19 UStG wird für Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens erbringt, von diesem keine Umsatzsteuer erhoben.

Mehrfach Vorsicht! Umsatzsteuerlich gilt als Umsatz der Nettobetrag (also ohne Umsatzsteuer) - die Grenze von 17.500 Euro ist aber ein Bruttobetrag. Wenn Du also Lieferungen ohne Erhebung der Umsatzsteuer erbringst, musst Du insgeheim immer die USt mit drauf rechnen und dann prüfen, dass Du im 1. Geschäftsjahr - später in den Vorjahren - die 17.500 Euro nicht überschreitest.

Außerdem gilt die Kleinunternehmerregelung nur, wenn Du selbst keine USt in Deinen Rechnungen ausweist. Im Gegenzug kannst Du auch keine VSt für Deine geschäftlichen Einkäufe geltend machen.