Darf man wirklich pro Jahr eine Rechnung stellen, bei der die Umsatzsteuer entfällt?

4 Antworten

Wenn Du deinen Umsatz für das erste Jahr auf nicht mehr als 17.500,- (im Durchschnitt 1.458,33) pro Monat schätzt, bzw. m Vorjahr nicht über 17.500,- hast, bist Du kleinunternehmer und kannst/musst die Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben.

Alles in Ordnung.

Allerdings musst Du tatsächlich die Gewerbeanmeldung abgeben. ist aber nicht schlimm. tut nicht weh, kostet nur, je nach Stadt 15,- bis 26,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wozu ein Gewerbe anmelden? Es wird doch gar keins ausgeübt:

hatte vor einer Woche einen Promoterjob.

...klingt nicht nach Nachhaltigkeit, sondern nach § 22 Nummer 3.

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Hier werden wohl mehrere steuerliche Sachverhalte vermischt:

1. Du hast offensichtlich kein Gewerbe angemeldet - was auch nicht nötig ist, wenn Du solche Arbeiten nur selten übernimmst. Eine Gewerbeanmeldung wäre nur bei nachhaltiger (wiederholter) gewerblicher Tätigkeit nötig

2. Mit Deiner Tätigkeit hast Du einkommensteuerlich sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG aus gelegentlichen Vermittlungen erzielt. Diese sind bis zu 256 Euro im Jahr einkommensteuerfrei. Rechne aus, wieviel Geld Du für Deine Arbeit bekommst und ziehe davon die Kosten ab, die Du für diese Arbeit hattest - beispielsweise Kosten für die An- und Abfahrt zum Ort der Tätigkeit. Was übrig bleibt, sind Deine Einkünfte.

3. Da Du diese Tätigkeit nicht wiederholt ausgeübt hast, brauchst Du auch keine Umsatzsteuer auszuweisen. Das hat in dem Fall auch nichts mit der sogenannten "Kleinunternehmerregelung gemäß Paragraph 19, Umsatzsteuergesetz" zu tun. Auf diese Regelung könntest Du Dich nur berufen, wenn Du umsatzsteuerlich ein Unternehmer wärst, der sich gem. § 19 von der USt-Erhebung befreien lassen hat.

Du schreibst einfach Deine Rechnung als Privatperson - das ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft - ohne Umsatzsteuer - es sei denn, in Deinem Vertrag war ausdrücklich gefordert, dass Du ein Gewerbe angemeldet haben musst. Mit der Angabe von Steuernummer und Finanzamt will Dein Auftraggeber nur sicher gehen, dass die Einkünfte gegebenenfalls ordentlich versteuert werden (wenn sie über den 256 Euro) liegen.

Ich bin fast derselben Meinung, möchte zu 3. aber noch ergänzen:

In Einzelfällen kann auch eine einmalige Tätigkeit "nachhaltig" im Sinne des UStAE 2.3 sein. In diesem Fall würde ich aber auch davon ausgehen, dass eine Unternehmereigenschaft nicht vorliegt.

Im Übrigen schadet auch ein falscher Hinweis auf § 19 UStG nichts.

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Wenn man nicht an alles denkt...

Zu 2. auch noch eine Ergänzung:

Die 256 Euro sind eine Freigrenze, das bedeutet, wenn es 257 Euro sind, wird nicht 1 Euro versteuert, sondern 257. Aber:

Es gibt noch eine Grenze, nämlich 410 Euro, und die sind ebenfalls eine Freigrenze (die funktioniert nur anders, weil sie bei 411 nicht ganz verschwindet, sondern abgeschmozen wird.).

Also, im Zweifel ist nicht bei 256 Euro schon Schluss.

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habe ich einfach mal im Finanzamt angerufen und mein Problem geschildert. Der nette Herr

Das ist beispielsweise einer der Gründe, warum man sich Anrufe beim Finanzamt klemmen kann: Eine erschreckende Ahnungslosigkeit. Es ist völlig logisch, dass das Finanzamt zur Hilfeleistung in Steuerdingen nicht befugt ist.

  1. Die Umsatzsteuer hat mit "Gewerbe" nichts zu tun.
  2. Eine gewerbliche Tätigkeit ist hier auch nicht erkennbar.
  3. Selbst wenn, würde eine fehlende Gewerbeanmeldung an der steuerlichen Situation nicht das Geringste ändern.

Die Ahnungslosigkeit des netten Herrn wird hier eigentlich nur noch von deinem Ziel-Unternehmen übertroffen. Wozu brauchen die die Steuernummer (oder gar Steuer-Id.) und die Kenntnis über das zuständige Finanzamt?

Über welche Summe reden wir hier eigentlich?

Du darfst mehrere Rechnungen im Jahr ohne Umsatzsteuer schreiben, es sind andere Kriterien maßgebend, die hier nicht zutreffen.

Das hat auch mit deutscher Staatsbürger nichts zu tun.

Also Ruhe bewahren, es ist alles in Ordnung.