Kleinunternehmer - zurück bei Umsatzrückgängen?
Ich habe ein kleines Corona-Problem :-)
Ich habe einen kleinen Verleih. 2019 habe ich über 17.500 € Umsatz gehabt, da ich im Januar (als Corona noch ein Baby war...) gedacht hatte, dass das 2020 auch so sein wird, bin ich dazu übergegangen REchnungen mit MwSt. auszustellen und auch die Anmeldung vorzunehmen. Nun hat sich natürlich mit Corona alles anders entwickelt und ich bin unter 17.500 € geblieben und auch für 2021 ist nicht abzusehen, ob ich über 17.500 € komme. Kann ich für 2021 wieder zum Kleinunternehmer zurückwechseln?
1 Antwort
dummerweise ist die Grenze für den Kleinunternehmer nach § 19 UStG zum 01.01.2020 auf 22.000 € gestiegen.
die Umsatzgrenze mit 22.000 € war somit, da am 01.01.2020 der Umsatz zu prüfen ist, bereits so gültig.
da lt. deinen Angaben der Umsatz knapp über 17.500 € war und du USt ausgewiesen hast, wurde der Antrag auf Regelbesteuerung gestellt, wodurch die Regelbesteuerung bis einschl. 2024 gültig ist. ab 2025 kann, sofern in 2024 die Umsatzgrenze mit 22.000 € unterschritten wird, wieder zur Kleinunternehmerregel gewechselt werden.
Ja, 2019 mehr als 22.000 €, 2020 unter 22.000 €. Frage wäre, ob ich 2021 einfach wieder so in die Kleinunternehmerschaft gehen kann, wenn ich unter 50k bleibe. Da ich viel an soziale Vereine und Privatpersonen vermiete die mit Brutto und Netto nichts anfangen können wäre es für mich von großem Vorteil.
Schrieb ich doch. Du bist 2021 KU, weil du
- die Grenzen nicht überschritten hast
- nicht optiert hast
Jetzt bin ich verwirrt.
Also, 2019 mehr als 17.500 - ist das so richtig?
Dann ist unabhängig von einer Schätzung für 2020 doch kein Raum für eine Kleinunternehmerschaft.
Und für 2021 gilt:
2020 unter 22.000,01 und 2021 voraussichtlich unter 50.000,01 --> Kleinunternehmer.
Ob das allerdings so gut ist, ist zweifelhaft. Schließlich müssen die Vorsteuern dann ja zu Ungunsten des Fragestellers zurückkorrigiert werden.