Pfändung p konto , Gehalt von der Ehefrau?

3 Antworten

Natürlich sofort ein eigenes Gehaltskonto für Deine Ehefrau.

Damit das Gehalt Deiner Frau auf Deinem Konto freigegeben wird, dazu müsst Ihr zum Amtsgericht gehen, damit die es freigeben.

Natürlich muss man davon ausgehen, das Geld, was auf Deinem Konto ist, auch Dir gehört.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Pech. Wenn die Pfändung höher als Ihr Gehalt ist, werden Ihre Schulden mit den Eingängen aus dem Lohn Ihrer Frau bezahlt. Das riecht nach Ärger für Sie zu Hause.

Das was Sie da zusammen mit Ihrer Frau machen, ist illegal. Daran ändert auch die Vollmacht nichts; diese gestattet ja nur Ihrer Ehefrau in Ihrem Namen über Ihr Konto zu verfügen - dort dürfen aber nur Gelder drauf, die Ihnen zustehen und niemendaem anderen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Frankie4  26.08.2022, 15:10

Falsch. Das Amtsgericht kann da nichts ausrichten. Geldwäsche und Kontoleihe sind und bleiben illegal.

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Meine Frage was würde passieren wenn meine Frau sich jetzt ein neues Konto eröffnet und ihr Gehalt auf iht Konto eingeht ??

Ihr solltet tunlichst "Eure Konten trennen". Denn auch Du hast wie jeder andere Bankkunde auch ( bei Kontoeröffnung ) einmal den sinngemäßen Passus ..... Du würdest dieses Konto nur auf eigenen Namen und Rechnung betreiben unterschrieben.

Alakaa 
Fragesteller
 26.08.2022, 06:22

Ok das ist dann unsere Schuld gewesen wir dachten uns reicht 1 Konto weill wir beide ja drauf zugreifen konnten das werden wir anfang nächste Woche dann schnellstens machen . Aber dürfen die das Gehalt meiner Frau auch pfänden sind ja meine Schulden und nicht ihre

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Snooopy155  26.08.2022, 06:41
@Alakaa

Das ist eine Frage, die Du dem Richter stellen mußt; denn schließlich hat Deine Ehefrau ja für Deine Schulden gebürgt, soweit diese bei einer Bank aufgelaufen sind. Auch wird ein Richter streng trennen, für welche Schulden nur Du alleine verantwortlich bist.

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wilees  26.08.2022, 08:36
@Alakaa

Schlicht und ergreifend - der den Pfändungsfreibetrag überschreitende Betrag ist pfändbar. Und ich persönlich würde jetzt nicht die Bank darauf aufmerksam machen, dass Ihr bis dato widerrechtlich Dein ! Konto zu zweit genutzt habt. Nicht dass Dir deshalb noch Dein Konto gekündigt wird.

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tolikschatz  26.08.2022, 09:01
@wilees

Entschuldige, aber du schreibst ein Blödsinn, das ist nicht mehr lustig.wenn du keine ahnung hast, dann hör auf sp ein bullshit zu verbreiten! Der Passus auf eigenen Namen besagt, dass du dein Konto nicht für Geldtrasfer anderer zu Verfügung stellst, die keine Berechtigung haben. Der FS hat seiner Frau eine Verfügung bei der Bank eingeräumt. Somit kann sie ihr Gehalt auf das Kosto überweisen und auch selbst von dort Überweisung tätigen. Das ist der Sinn eines Gemeinschaftskonto, was millionenfach praktiziert wird.

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wilees  26.08.2022, 10:07
@tolikschatz
Der Passus auf eigenen Namen besagt, dass du dein Konto nicht für Geldtrasfer anderer zu Verfügung stellst,

Gemeinschaftskonto läuft auf die Namen beider Kontoinhaber,

Gemeinschaftskonto !!! würde bedeuten, dass das Konto auf beider Namen läuft - und das ist hier nicht gegeben. Denn das wiederum würde bedeuten, dass eine Umwandlung in ein P-Konto nicht möglich wäre.

Soweit FS seiner Frau Kontozugriff ermöglicht, bedeutet das nicht, dass er Zahlungen auf Ihren Namen zulassen darf.

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Alakaa 
Fragesteller
 26.08.2022, 11:49
@wilees

Was würde denn passieren wenn das Gehalt meiner Ehefrau einfach nicht mehr auf meinem Konto eingeht , nur meine kleine Rente ?

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wilees  26.08.2022, 12:07
@Alakaa

Dann kann bei Einrichtung eines P-Kontos auch keine Pfändung mehr vorgenommen werden, da Dein Einkommen deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Nur mal ganz realistisch - was bringt Dir dies schlussendlich? Wie weit möchtest Du es treiben - bis zur Vermögensauskunft?

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Frankie4  26.08.2022, 15:12
@Alakaa

Das Konto und das gesamte Guthaben wurden legal gepfändet. Die Bank zahlt ja nur auf ein Forderung aus dem Kontovertrag und kein Gehalt aus...

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tolikschatz  26.08.2022, 16:17
@wilees

Was glaubst du eigentlich ist bei den beiden gegeben??? Du eröffnet ein Konto auf deinen Namen. Dann gehst du zur Bank mit deiner Frau und lässt sie dort eintragen als Mitbenutzung. Dann darf sie auch ihr Gehalt dahin überweisen. Somit ist das erstmal ein gemeinschaftskonto. Da er Hauptinhalt ist, kann er die Frau auch ausschließen. Genau das meint er mit Vollmacht. Und wenn eine Pfändung auf das Konto eingeht, ist für die Bank egal von wem das Geld rauf liegt sobald eine Pfändung für einen der Nutzer eingeht. Geh doch mal in eine Bank und informieren dich.

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Frankie4  03.09.2022, 11:22
@wilees

Falsch. Auch bei einer Pfändung eines P-Kontos ist sämtliches Guthaben gepfändet. Darüber kann dann innerhalb der jeweiligen Pfändungsfreibeträge befristet verfügt werden. Wozu sollte es sonst Pfändungsfreibeträge geben?

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Frankie4  03.09.2022, 11:25
@tolikschatz

@wilees Falsch - der Uninformierte sind Sie. Ich bin RA/Syndikus bei einer Bank - ich kenne mich ganz sicher aus; Sie haben keine Ahnung; informieren Sie sich. Und: Wir kennen uns nicht, wir duzen uns nicht. Inhaltlich sind Sie im Irrtum - Vollmacht heißt nicht "Mitbenutzung im eigenen Interesse", sondern nur Verfügungsberechtigung über Gelder des Kontoinhabers auf dessen Konto. Wenn ein Gemeinschaftskonto gewünscht ist, muß man das als "oder"- Konto oder (ausnahmsweise) als echtes "und"-Konto eröffnen.

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Frankie4  03.09.2022, 11:28
@tolikschatz

Falsch - der Uninformierte sind Sie. Ich bin RA/Syndikus bei einer Bank - ich kenne mich ganz sicher aus; Sie haben keine Ahnung; informieren Sie sich. Und: Wir kennen uns nicht, wir duzen uns nicht. Inhaltlich sind Sie im Irrtum - Vollmacht heißt nicht "Mitbenutzung im eigenen Interesse", sondern nur Verfügungsberechtigung über Gelder des Kontoinhabers auf dessen Konto. Wenn ein Gemeinschaftskonto gewünscht ist, muß man das als "oder"- Konto oder (ausnahmsweise) als echtes "und"-Konto eröffnen.

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wilees  03.09.2022, 11:32
@Frankie4

Gemeinschafts- / und/oder-Konto .......

und das hat dann zur Folge, dass kein Pfändungschutz eingerichtet werden kann.

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tolikschatz  04.09.2022, 10:25
@Frankie4

Was das duzen angeht. Im Internet ist Du eine gebräuchliche Form der Unterhaltung. Dafür muss ich die Person weder kennen noch mit der Person befreundet sein. Und ob du RA bei einer Bank bist oder nicht spielt keine Rolle um Kenntnisse zu besitzen. Ich habe meine Frau auf mein Konto als Berechtigte eingetragen. Dadurch konnte sie auch ihre Gelder auf dem Konto empfangen und überweisen . Trotzdem war ich der Kontoinhaber. Sparkasse. Bei der Postbank, wo meine Frau ihr Konto geführt hat, war es genau so. Um mein Gehalt hin überweisen zu lassen hätte ich nur eine Verfügung von ihr gebraucht. Sie wäre trotzdem Kontoinhaber geblieben. Und es waren in beiden Fällen kein echtes gemeinschaftskonto.

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Frankie4  20.09.2022, 15:44
@wilees

Schon wieder falsch. Das ist seit dem 01.12.2021 mit dem PKoFoG ausdrücklich ander geregelt: § 850l ZPO.

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Frankie4  20.09.2022, 15:51
@tolikschatz

Teil 1 - Du - ist Unsinn.

Teil 2 - Frau als "Berechtigte" eingetragen - entweder schildern Sie hier den Sachverhalt falsch und Ihre Frau ist inzwischen Mitkontoinhaberin eines Gemeinschaftskontos oder Sie und Ihre Frau betreiben illegale (daher zivilrechtlich seitens der jeweiligen Bank abmahnbare) Kontoleihe/-mißbrauch, bewegen sich zudem im kriminellen Bereich strafbarer Geldwäsche, Vollstreckungsvereitelung, Finanzagent usw.

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