Notdienst-Zuschlag Handwerker am Werktag während Betriebsurlaub

3 Antworten

Vielen Dank für alle Antworten und Hinweise! Das Ergebnis ist für mich, dass der Notdienst-Zuschlag wohl legal ist, allerdings bleibt ein schaler Nachgeschmack, weil mir bei Auftragserteilung nicht klar war, wie hoch der Zuschlag sein würde. Auf der Website war der Betriebsurlaub nicht verzeichnet und der Anruf wurde sofort zum Techniker umgeleitet, der auch nur kurz den Urlaub erwähnt hat. Auf meine Nachfrage wurde keine Kulanz eingeräumt, obwohl wir seit 1996 mit dieser Firma zusammengearbeitet haben (1 x Erneuerung des Wasserspeichers + 1 x Arbeiten anlässlich Anbaus) und seit 1996 auch ein Wartungsvertrag besteht. Wir sind also "gute Kunden", zumal auch die Erneuerung der Heizung ansteht (am 28.12. wurde nur das Nötigste repariert - die Heizung ist mehr als 25 J. alt und das Steuerungsteil ist defekt - mind. 1000€ Kosten alleine Material + Einbau). Unsere Konsequenz: wir werden die Heizungssanierung mit einer anderen Firma durchführen und den Wartungsvertrag kündigen.

Ist es rechtens, an einem normalen Werktag einen Notdienst-Zuschlag zu erheben?

Nur wenn darauf vor Auftragsannahme ausdrücklich hingewiesen wurde :-O

Da der Auftraggeber an einem normalen Werktag unmöglich damit rechnen konnte, würde ich die Rechnung erste einmal entsprechend kürzen und den Fall mal dem Schlichtungsausschuss der Innung vortragen :-)

G imager761

"Nur wenn darauf vor Auftragsannahme ausdrücklich hingewiesen wurde"

sonnst wäre es einfach für die Handwerker, zwischen den Feiertagen würde dann stets mit einem Notdienst-Zuschlag abgerechnet werden. Und wer weis wann noch.

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Merkwürdig, entweder die Firma hat Urlaub und ich suche mir einen anderen Notdienst oder aber die Firma hat einen Notdienst und muss dann korrekt abrechnen. Meine Meinung ! Ich würde mich bei der Handwerkskammer erkundigen. K.

@ Lieschen . Die Firmen dürfen während ihrem Betriebsurlaub 100% aufschlagen!!!

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