wie muß korrekte Rechnung eines Handwerkers aussehen, genügt Beleg aus Quittungsblock?

3 Antworten

Nein!

Er muß eine Rechnung ausstellen, die u.a. auch das Leistungsdatum enthält (Rechnungsdatum und -nummer reichen nicht!). Und sie muß den Hinweis enthalten, dass sie 2 Jahre nach Ende des Rechnungsdatumsjahres vom Empfänger aufzubewahren ist (also Aufbewahrungspflicht für Privatleute zur Bekämpfung der Schwarzarbeit!).

Sinnvollerweise wird auch bei einem Pauschalpreis der Materialanteil (Betrag einschl. MWSt) nachrichtlich angegeben, damit Du die Rechnung entsprechend anteilig als haushaltsnahe Handwerkerleistung angeben kannst.

Du könntest auch selber aufteilen, aber das kann vom FA in Zweifel gezogen werden.

Keinesfalls solltest Du nur den eigentlichen Lohnanteil ausweisen lassen, weil eben noch andere Preisbestandteile (z.B. Firmengemeinkosten, Lohnnebenkosten, Fahrtkosten, Maschinenmietkosten, aber keine Materialkosten) bei Deiner Steuererklärung angesetzt werden können.

Nein das genügt nicht. Es müssen Arbeitslohn und Material und Mehrwertsteuer genau aufgeschlüsslt werden können. Damit man die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung absetzen kann.

Du kannst natürlich darum bitten, eine korrekte Rechnung mit Firmenanschrift /Stempel und auch Rechnungsnummer zu bekommen. Sollte für einen seriösen Handwerker kein Problem sein