darf Handwerker für eine kurze Begehung Kosten berechnen?

4 Antworten

Üblich ist das ganz sicher nicht und ohne entsprechende Vereinbarung auch nicht rechtmäßig (§ 632 Abs. 3 BGB):

§ 632 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Das kann also getrost in Ablage "rund"
(es sei denn, du hast und wichtige Zusatzinformationen verschwiegen).

Woher ich das weiß:Recherche

das beruhigt, vielen Dank!

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Zusatzinformationen gibt es in der Tat keine, so hat sich das zugetragen, kurz mal ins Haus rein, mündlicher Vorschlag was man renovieren könnte, dann waren sie wieder weg

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Waren die Kosten dafür vorab angekündigt? Dann ist das Gültig. Normalerweise heist es dann, das die Kosten für den Kostenvoranschlag verrechnet werden, wenn es zu einer Auftragserteilung kommt.

Gab es keine vereinbarung über a gallende Kosten, dann können diese im nachhinein nicht ergoben werden.

Ob 300€ angemessen sind gängt vom Auftrag ab. Für 30 min halte ich 300€ für nicht angemessen.

Kosten wurden dafür vorab keine angekündigt, es war ein Vorabgespräch ohne jedwede Folgevereinbarung, nur "mal anschauen, weil man eh in der Gegend sei"

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ob 300€ angemessen ist, kann ich nicht beantworten, aber dass es zu vergüten ist, ist nachvollziehbar und korrekt.

Was wurde denn berechnet? Ist denn überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?

Schon dreist, was manche Handwerker so alles berechnen wollen.

Hätte er an der Haustür gesagt das er 300€ berechnen will, hättest Du ihn weggejagt.

Ich würde das in die örtlich Zeitung setzen, damit andere gewarnt sind.

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@hildefeuer

Eine negative (ausführlich begründete) Bewertung auf Google und/oder Trustpilot würde wohl mehr bewirken. Wer ehrgeizig ist, meldet es noch an die Handwerkskammer.

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ein Vertrag ist sicherlich nicht zustande gekommen, es war nur eine kurze Begehung, zu der Vorschläge genannt wurden, was man machen könne; es gibt nichts schriftliches, keinen Kostenvoranschlag, und auch keine konkrete Beratung.

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allerdings, so seh ich das auch

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