Notar Vertrag?

4 Antworten

Wenn das Grundstück einen verschwiegenen Mangel hat, z.b. Als Baugrund verkauf und gar nicht als Baugrund zugelassen.

Für einen vor einem Notar unterschriebenen Kaufvertrag über eine Immobilie gibt es kein "Rücktrittsrecht".

Ausnahme wäre wohl nur, dass sich der Verkäufer im Nachhinein ( sprich bereits bei Vertragsabschluss ) als geschäftsunfähig herausstellen würde.

Oder .....

Käufer kann die Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages verlangen, wenn ihm der Verkäufer einen wesentlichen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Geschäftsunfähigkeit eines der Beteiligten wäre wohl die einzige Möglichkeit da raus zu kommen.

Allerdings müßte dann auch der Notar amtsunfähig gewesen sein, ansonsten hätte er das bemerkt.

Kommt wohl seltener vor als 6 Richtige mit Zusatzzahl.

Nein, natürlich nicht.