Grundstückverkauf beim Notar?Vertrag wurde beim Notar unterschrieben.Im Nachhinein kommt heraus Grundstück viel mehr Wert.Kann man vom Kaufvertrag ,trotz Notar?
Grundstücksverkauf beim Notar unterschrieben .Ist ein Rücktritt möglich ?
4 Antworten
Selbstverständlich ist ein Rücktritt möglich.
Voraussetzung ist, dass es sowohl der Käufer als auch der Verkäufer wollen.
Also gehst Du jetzt zu dem Käufer und sagst ihm sinngemäss "Machen wir alles rückgängig, denn ich habe erfahren, dass das Grundstück, das jetzt ihnen gehört, viel mehr wert ist als der Preis, den sie mir zahlen".
Der Käufer sagt dann sinngemäss "Wenn das so ist, dann trete ich natürlich vom Kauf zurück, wir annulieren den Kaufvertrag und das Grundstück gehört jetzt wieder ihnen".
Wenn du das glaubst, dann sag mir bitte Bescheid, denn so jemanden kann man noch ganz anderen Blödsinn erzählen.
Bitte denke daran, dass Du einen gültigen Vertrag hast. Da bist Du jetzt zu spät dran.
Warum sollte der Notar dies tun? Er beurkundet doch nur den Vertrag, also die Willensbeurkundungen der Vertragspartner.
"Deine Ironie ist oftmals mißverständlich", sagt meine Frau.
Meine Frau behauptet es von mir. Und sie hat sogar recht, manchmal.
Ja, da hat Deine Frau Recht. Ich bin auch erst drauf reingefallen und hab mich über den Text gewundert :-)
Die Antwort von Franzl0503 hat uns geholfen bei dem Notar "nach zu fragen" und da es nicht mit rechten Dingen zu ging wurde der Verkauf rückgängig gemacht ! Vielen ,vielen Dank Franzl0503
Als Käufer hätte man evtl. eine Chance, den Kaufvertrag nachträglich zu ändern und mehr zu bezahlen
Als Verkäufer wohl eher nur dann, wenn Du Deine eigene Geschäftsunfähigkeit nachweisen kannst.
Die bisherigen Antworten sind eindeutig.
Was mir allerdings einfällt (ganz dünnes Eis), warum wird der höhere Wert erst nachträglich bekannt?
Wie kam man zu dem Kaufpreis? Wurde ein Gutachten gefälscht? Hat der Käufer einen Irrtum hervorgerufen?
So etwas könnte ein Anfechtungsgrund sein.
Vielen lieben Dank für die viele Hilfe !!!! Verkauf wird nochmal geprüft und rückgängig gemacht !
Das ist ein rechtlich unbeachtlicher Motivirrtum.
Warum hat der amtierende Notar nicht darauf bestanden, sich vor der Beurkundung das Original eines Gutachtens über den aktuellen Marktwert der Immobilie, erstellt für den Verkäufer von einem öffentlich bestellten und vereidigten, möglichst ortsansässigen Gutachter, vorlegen zu lassen? Warum hat er im Falle geringer Zweifel am Ergebnis nicht ein Obergutachten zur Auflage gemacht?
Warum hat der Notar nicht einen zweiten Notar und zwei unabhängige Zeugen mitwirken lassen, die im Grundstückskaufvertrag übereinstimmt zu bestätigten hatten, dass der Verkäufer in einem mehrstündigen Gespräch über alle wirtschaftliche Risiken ausführlich beraten wurde?
Warum hat es der Notar versäumt, ein Rücktrittsrecht für den Fall zu vereinbaren, dass der Marktwert wider Erwarten um mehr als drei v.H. abweicht?
Liegen hier womöglich mehrere gravierende Amtspflichtsverletzungen vor? Dem unerfahrenen Verkäufer hätte er auf alle Fälle schützen, erforderlichenfalls die Beurkundung sogar ablehnen müssen.