Nießbrauch bei vorzeitiger Immobilienübertragung und Zehn-Jahres-Frist!

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  1. Schenkungssteuer, wenn denn welche zu zahlen ist, wird im Anschluss an die Schenkung fällig.

  2. Mit der Schenkung beginnt die 10-Jahresfrist zu laufen. Wenn die abgelaufen ist, wird nicht mehr addiert.

  3. Überlegt gut, ob Ihr den Nießbrauch zur Sicherung der Eltern nehmt, oder lieber ein lebenslängliches Wohnrecht. Der Nießbrauch hat Nachteile in der Abschreibung, falls die Wohnungen/das Haus mal vermietet wird. Sollten die Eltern vermieten (z. B. weil sie in ein Pflegeheim müssen), haben sie keine Abschreibung, weil sie keinen Aufwand durch Abnutzung haben. Ihr habt keine Abschreibung, weil Ihr keine Einkunftsquelle habt.