Wie ist die Erblage? Kann ich noch erben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

An deinen gekauften Anteil vor 20 Jahren ändert sich nichts, das gehört dir.

Gibt es nun ein Testament von deiner Mutter ?

Wenn nein, kannst du von dieser Hälfte 1/6 erben.

Mit dem Kaufen von deinen Geschwistern wird es schwierig. Die Miterben können aber müssen es nicht an dich verkaufen. Ein Vorkaufsrecht hast du nicht.

Die Lage scheint ziemlich zerfahren zu sein. Eventuell bietet sich da die Teilungsversteigerung an. Da kann jeder bieten auch die Erben.

Ich wurde nicht informiert - alle waren beim Notar - außer ich - hatte keine Einladung erhalten. Es hieß, da ich die Haushälfte abgekauft und übertragen bekommen habe, hätte ich dadurch ein vorgezogenes Erbe erhalten und würde Nichts mehr bekommen.

Wenn ich ev nicht mehr erbe kann ich auch keine Trilungsversteigerjng erwirken, oder?

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Von ihrer Hälfte habe ich ni ht geerbt nur mei eGechwister sindalyErbengemei schafft eingetragen.

Deine Mutter konnte erbtechnisch nur über ihr ! Erbe verfügen --- während alle Kinder mindestens einen Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Vaters hatten .... also konnte sie auch Ihre Haushälfte an Deine Geschwister verschenken .... bis auf Deinen kleinen Pflichtteilsanspruch..... über den es sich allerdings rechnerisch eher nicht lohnt "zu disktieren", wenn die Haushälfte der Mutter ehedem nur noch einen Restwert von 40.000 Euro hat/te.

Und mit Deinem hälftig erworbenen Anteil des Hauses - Eintragung im Grundbuch nach Kauf - haben Deine Geschwister ehedem nichts zu tun.

Sie hat nicht nur die Haushlfte an die Geschwister verschenkt, sondern auch alle übrigen Güter. Oder hat sie es vererbt - da sie als Erbengemeinschaft agieren? Macht es Sinn, nach ihrem Tod meinen Pflichtteil vom Erbe meines Vaters zu verlangen. Und von ihrem vererbten Hausteil - habe ich da nach ihrem Tod auch einen Pflichtteisanspruch? Wenn meine Geschwister gemeinsam über die Hälfte entscheiden - haben sie diese dann vererbt oder geschenkt bekommen?. Ich wurde über den Vorgang nicht informiert Beim Verkauf ihrer Hälfte durch meine Geschwister als Erben, habe ich da gegenüber Fremden ein Vorkaufsrecht? Falls meine Geschwister die Haushälfte nicht verkaufen wollen - kann ich überhaupt einen Kauf der zweiten Hlfte erwirken, um klare Verhältnisse zu schaffen? Ich würde gerne wieder in meine Hälfte wohnen und nach dem Rechten sehen. Vor Allen der große Garten in gemeinschaftlichem Besitz wird nicht mehr richtig gepflegt. - meine Mutter ist jetzt 87, fast blind und sehr gebrechlich. Meine Geschister sagten, sie hätten nichts dagegen wenn ich das Hsus nach dem Tod meiner Mutter bekomme. Könnten sie es auch an Jemand anderen verkaufen?

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@JuttaBrock

Soweit der Tod Deines Vater kürzer als 6 Jahre zurückliegt kannst Du Deinen Pflicht- oder gesetzlichen Teil am väterlichen Erbe noch einfordern.

Soweit kein Berliner Testament mit Nachfolgeerbregelung vorlag .... galt die gesetzliche Erbfolge ( bei Zugewinngemeinschaft ) ... und soweit nicht Dein Vater den Hof bereits mit in die Ehe gebracht hat .... 50 % gehörten der Mutter bereits durch die Ehe , die weiteren 50 % wären das Erbe.

Als Zahlenbeispiel ..... ( halbes ) Haus und Hof haben einen Gewamtwert von 200.000 Euro .... Schulden wären 100000 Euro bliebe ein zu verteilendes Erbe von 50000 ....... für die Kinder.

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Das Berliner Testament wäre dahingehend zu überprüfen, ob Deine Mutter nach dem Tod Deines Vaters überhaupt das testamentarische Recht hat, Schenkungen vorzunehmen, insb. solche Schenkungen, die Dich möglicherweise nach dem Berliner Testament leer ausgehen lassen. Dies wäre dann vielleicht ein Fall gemäß § 2287 BGB, bei dem Du hinsichtlich Deines Erbes von einem Sechstel benachteiligt wurdest.

Aber hier einen Prozeß wegen einem Sechstel von € 40.000 durchzuziehen, lohnt sich m. E. nicht. Trenne Dich auch vom Haus und veranlasse Du die Teilungsversteigerung, um wenigstens Deine 50 % Wertanteil sicherzustellen. Aber Du kannst bei der Teilungsversteigerung auch mitbieten und so Alleineigentümerin werden. Dazu brauchst Du einen lokalen Juristen als Profi, der Deine Ziele unterstützen kann!

Das ist Alles sehr schwierig. Ich möchte unbedingt das Haus haben - hab viel darin investiert - mehr als der Kaufpreis wert war - es hat einen hohen ideellen Wert. Es war der Wundch meines Vaters , dass ich die Hlfte des Hauses bekomme - ich war die Einzige, die an dem Anwesen was getan hat und investiert hat - mein Vater war krank und in Rente. Er hatte kein Kapital um das Anwswen zu erhalten. Meine Mutter wollte nie etwas davon hergeben und nach de m Tod des Vaters hätte sie am liebsten Alles rückgängig gemacht. Sie wollte immer Alles für sich. Die Geschwister waren um einen Teil ihres-Erbes gebracht und das Anwesen verschuldet. Es war gut dass das Haus zur Hälfte mit gehörte - so konnte es nicht zur Tilgung der Schuldfen herangezogen werden und das schöne Anwesen blieb auch meiner Mutter erhalten.

Ich werde versuchen mich gütlich mit meinen Geschwistern zu einigen - klar es ist nur ein 6-tel des Werts - aber das verringert den Kaufpreis für mich und mir würde eventuell auch noch etwas von den Gütern als Gegenwert zukommen und der ganze Hof nicht noch mehr zerteilt werden. Es ist eine prinzipielle Sache - ich habe das Haus renoviert und das Anwesen aufgewertet und bekomm dafür nicht mal meinen Erbanteil des Vaters aus dem Berliner Testament.

Was kostet eine anwaltliche Untersttzungbei einem Strei-/Gegenwert von 40.000 Euro.

Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort!

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Erbe ich nun nichts mehr?

Ob dein er Mutter dich von der Erbfolge zugunsten deiner 5 Geschwister ausgeschlosen auf deinen Pflichtteil in Geld gesetzt hat, wissen wir nicht.

Habe ich ein Vorkaufsrecht beim Erwerb der Hälfte meiner Mutter.

Ja, wie jeder andere Miterbe, der Miteigentumsanteile dieser Immobilie erwerben möchte, eben auch. Wenn ich lese, dass das Haus angeblich nur 80.000 EUR wert sein soll, vermute ich mit Entfall des Wohnungsrechts ein prima Geschäft, das jeder machen darf, um es freihändig zu verkaufen.

Können mir die Geschwister den Kauf der Hälte meiner Mutter verweigern?

Ja. Durch Antrag auf Teilungsvollstreckung oder Verkauf an einen weiterem Miteigentümer.

War der Kauf meiner Hälfte ein vorgezogenes Erbe?

Woher sollen wir das wissen? Steht das so im Kaufvertrag? Wenn ja,. was ändert es?

Meine Mutter hat es so tituliert und mir deshalb mein Erbteil an ihrer Haushälfte verweigert. Es war ein notariell aufgestellte und beurkundeter Kauf mit Eintrag der gekauften Hälfte nach einem Teilungs-Plan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung. Wen es als vorgezogenes Erbe bezeichnet wird- kann ich nichts mehr erben, oder? Trotzdem Pflichtteil? Allerdings nur noch, falls es vom Teil meiner Mutter noch was zu erben gibt und sie nicht Alles restliche Haushlfte und den Rest der Güter an meine Geschwister verschenkt hat. Mein Bruder erhielt ein Baugrundstck - als vorgezogenes Erbe. Ich habe aber die Haushälfte gekauft....

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Ein sehr wortreicher, schwer zu lesender Sachverhalt mit vielen Dingen, die Augenscheinlich falsch dargestellt sind.

Klar ist, Du hast die Hälfte des HAuses Deiner Eltern gekauft.

Klar ist, dass Dein Vater verstorben ist. Da die Eltern ein Berliner Testament hatten, wurde die Mutter Alleinerbin. Sie hat den größten Teil de Erbes verkauft, um Schulden zu zahlen.

Dann hatte sie noch das halbe Haus.

Das hat sie an die anderen Kinder verschenkt, mit der Auflage eines Wohnrechts.

Also hat das Haus jetzt 6 Eigentümer, Dich zur Hälfte, Deine 5 Geschwister zu je 1/10.

  1. Frage von mir, was willst Du denn noch erben, wenn Deine Mutter nichts mehr hat?
  2. Geht es überhaupt ums erben, denn im Sachverhalt steht nicht, dass Deine Mutter verstorben ist.
  3. Wenn Deine Mutter 10 Jahre nach der Schenkung überlebt, ist die Schenkung erledigt.

Wenn Du die 5 /10 von Deinen Geschwistern kaufen willst, musst Du Dich entweder

a) mit denen auseinandersetzen,

oder

b) die Zwangsversteigerung des Anwesens zum Zweck der Auseinandersetzung beantragen.

Dann kannst Du natürlich das ganze erwerben. das Geld für Deine Hälfte ist dann ja eins, also es geht nur um die 5/10 der Geschwister.

DEin Kauf war natürlich kein vorgezogenes Erbe. Es war ein Kauf.

Die Schenkung an die Geschwister war ein vorgezogenes Erbe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das war sehr aufschlussreich. VIELEN DANK! Es geht mir darum, dass ich die andere Hälfte - die meiner Mutter gehört - nach ihrem Tod - von meinen Geschwistern kaufen möchte - mir aber unsicher bin ob ich ein Vorkaufsrecht habe und ob ich den Verkauf veranlassen kann, oder ob meine Geschwister sagen könnten - Du hast die eine Hlfte und wir haben die andere Hälfte und gut.

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@JuttaBrock

Einen Kauf kann man nur veranlassen, wenn Käufer und Verkäufer das wollen.

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@JuttaBrock

Du hast kein Vorkaufsrecht, aber keiner kauft ein Halbes Haus. Du wirst der einzige Interessent sein. Aber wenn die nicht wollen, dann hilft nur die Versteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung.

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@Angelsiep

Ja und genau das macht mich zur Zeit unsicher. Es hieß immer, ich kaufe nach dem Tod die andere Hälfte des Hauses von meinen Geschwistern ab und gut. Hab viel darin investiert und war die Einzige, die Interesse an dem Haus hatte - hab es ja auch zur Hälfte schön renoviert und die Aussenanlagen neu gestaltet.

Jetzt wo es so schön ist - sind plötzlich weitere Interessenen am Haus aufgetaucht - Kinder meiner Geschwister.

Deshalb meine Frage nach dem Erbanteil von mir oder Pflichtteil oder Vorkaufsrecht.

Wenn mir nur ein Zwanzigstel des Hausteils meiner Mutter als Erbe zustehen würde, hätte ich doch bei einer Auseinandersetzung das Vorkaufsrecht - oder nicht?

Oder es würde mir mehr als die Hälfte gehören und ich könnte eine Auseinandersetzung verlangen und dann das Haus erwerben - und mein Vorkaufsrecht nutzen.

Was ich leider nicht weiß- haben meine Geschwister die Hälfte meiner Mutter geerbt oder geschenkt bekommen.

Wenn sie es geerbt haben - ist es rechtens, dass ich gar nichts mehr Erbe, weil ich schon die andere Haushä

lfte gekauft habe.

Kann ich darüber bei einem Notar Auskunft einholen?

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@JuttaBrock
Was ich leider nicht weiß- haben meine Geschwister die Hälfte meiner Mutter geerbt oder geschenkt bekommen.

Das ist einfach, wenn die es zu Lebzeiten der Mutter bekommen haben, war es geschenkt. ERben kann man nur beim Tod des Erblassers.

Oder es würde mir mehr als die Hälfte gehören und ich könnte eine Auseinandersetzung verlangen und dann das Haus erwerben - und mein Vorkaufsrecht nutzen.

Auch dann hast Du weder ein Vorkaufsrecht, noch kannst u direkten Zwang ausüben. Es bleibt immer nur die Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung.

Wenn sie es geerbt haben - ist es rechtens, dass ich gar nichts mehr Erbe, weil ich schon die andere Haushälfte gekauft habe.

DEin ganzer Sachverhalt klingt so, als wäre es eine Schenkung (warum sonst ein Wohnrecht?). Und Bei einer Schenkung gibt es keinen Zwang alle gleich zu behandeln.

Wenn die Mutter innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung stirb, gäbe es einen Pflichtteilergänzungsanspruch, aber der ist in Geld, nicht in einem Anteil am Erbe.

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@wfwbinder

Ok - dann war das eine Schenkung.

Ein Bruder hat zu Lebzeiten ein Baugrundstück geschenkt bekommen. Auch er hat nichts mehr am Haus und den Gütern geerbt. Er hat ein Stück Wald von den Geschwistern abgekauft. Ich habe die Haushälfte bezahlt - und es wurde von meiner Mutter nicht mehr als Kauf angegeben, sondern ebenfalls als vorgezogenes Erbe oder Schenkung. Allerdings ist sie damit nicht durchgekommen. Wie ich jetzt auch hier gehört habe - mein Kauf bleibt ein Kauf und die Haushälfte gehört mir. Soweit bin ich beruhigt.

Da ich aber natürlich jetzt gar nichts geerbt habe - weder von meinem Vater noch von meiner Mutter - ärgert es mich natürlich schon - ich bezahle für die Haushälfte erhalte das Haus - also nicht nur meine Hälfte wurde renoviert und alle anderen Geschwister erben was - wenn meine Mutter stirbt - nur ich nicht!

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@JuttaBrock
Da ich aber natürlich jetzt gar nichts geerbt habe - weder von meinem Vater noch von meiner Mutter - ärgert es mich natürlich schon 

Du hättest nach dem Tod des Vaters innerhalb von 3 Jahren den Pflichtteil fordern können.

Leider hier zu spät gefragt.

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@wfwbinder

Ok - mein Fehler! Aber vielleicht lassen mir meine Geschwister beim Kaud der zweiten Hälfte etwas am Preis nach. Ich wollte damals nicht auf irgend ein Erbe pochen - war mir nicht sicher, ob ich überhaupt was zu fordern hatte - und hatte genug von dem ganzen Erbstress. Hatte damals nicht damit gerechnet, dass meine Mutter nach dem Tod meines Vaters ihre Meinung über den Kauf derart ändert - und mich so übergeht.

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@JuttaBrock

Lebt die Mutter noch?

Wenn ja, würde ich jetzt den Antrag auf Teilungsversteigerung machen. Keiner wird darauf bieten, denn eine Immobilie mit einem Wohnrecht will keiner haben. Vermutlich bist Du dann der einzige Bieter.

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@JuttaBrock

Was ich leider nicht weiß- haben meine Geschwister die Hälfte meiner Mutter geerbt oder geschenkt bekommen.

Dazu müßten wir wissen, ob deine Mutter deinen Geschwistern ihren Anteil zu Lebzeiten übertragen hat. Dann wäre es eine Schenkung. Dazu schweigst du dich aus.

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@Angelsiep

Meine Mutter lebt nich - also war es eine Schenkung

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@wfwbinder

Die Mutter lebt noch - ist 87 Jahre und so gut wie blind - kann kaum noch gehen. Sie ist aber der Meinung, dass sie das Wohnrecht für das ganze Haus hat und möchte nicht, dass ich in meine Hälfte ziehe. Es wäre aber an der Zeit, wieder in meine Hälfte zu ziehen - das ständige Pendeln und nach dem Rechten zu sehen - ist anstrengend. Wie Kinder teilen uns die Arbeit mit der Pflege. Was wird , wenn meine Mutter bettlägerig wird, in ein Pflegeheim kommt und die gesetzliche Pflegeversicherunv nicht ausreichen ist. Dann werde ich auf jeden Fall die Geschwister ansprechen und die Haushälfte abkaufen. Wenn ich das mit der Teilungsversteigerung anspreche solange meine Mutter noch im Haus lebt - stehe ich bei den Geschwistern bestimmt in sehr schlechtem Licht - und sie verweigern mir womöglich den Kauf...

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@JuttaBrock

Wenn Du das mit der Teilungsversteigung ansprichst, gibt es keine Frage von Zustimmung. das wird dann gerichtlich durchgezogen.

Zur Frage des Wohnrechts musst Du den Vertrag zu rate ziehen. Wenn da nciht ie Räume angeführt sind, für die das Wohnrecht gilt, könnte es tatsächlich das ganze Haus einbeziehen.

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@wfwbinder

Ich habe noch eine Frage - wenn meine Mutter ihren kompletten Besitz an 4 meiner Gescheister verschenkt hat - das er vor 16 Jahren - als mein Vater verstorben - und mir Nichts vererbt - nach ihrem Tod - weil sie Alles verschenkt hat - auch die Haushälfte - Erbe ich ja nichts mehr. Dann kann ich doch keine Zwangsverdteigerung veranlassen- also eine Versteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung, oder? Dann gibt es auch kein Pflichtteil aus dem Ybereits verschenkten Besitz meiner Mutter und ich bilde auch keineErbengemeinschaft mit meinen Geschwistern, oder? Ich kann nur mit ihnen verhandeln und ihnen de Haushlfte abkaufen, oder?

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@JuttaBrock

Und eine Teiungsversteigerung - bezieht die sich auf das ganze Haus? Es kann doch dann nur um die Hälfte gehen, die meine Mutter verschenkt hat. Die andere Hlfte gehört mir und kann nicht versteigert werden, oder?

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@JuttaBrock

Nein, ie bezieht sich auf ganze Haus. Aber natürlich kannst Du mitbieten.

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@JuttaBrock

Doch, Dir gehört das halbe Haus, aber Du möchtest ja die andern Mitbesitzer loswerden. Also wird das Haus versteigert und dadurch die Grundstücksgemeinschaft aufgelöst.

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@wfwbinder

Und das kann ich veranlassen, wenn sie nicht verkaufen wollen? Ich könnte aber auch Alles verlieren wenn ein Mitbieter mehr bieten kann als ich!

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@JuttaBrock

Es ist Sinn der Sache die anderen loszuwerden und wenn die nicht freiwillig verkaufen, dann ist die Zwangsversteigerung zum Zweck der Tilgung die einzige Chance.

Wenn Du die Möglichkeit hast den Kauf von den anderen zu finanzieren, hast Du auch die Möglichkeit Dich bei der Teilungsversteigerung durchzusetzen.

Solange die Mutter mit dem Wohnrecht noch lebt, ist die Chance größer, weil ein Fremder kaum bieten wird.

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@wfwbinder

Solange die Mutter noch leb!!t - die würde mir die Hölle heiß machen und mich vor allen Anderen schlecht machen und womöglich einen Herzanfall bekommen - an dem ich dann Schuld wäre! Ich bin mir sicher, ein Geschwister von mir würde wegen der Mutter noch versuchen, mich zu überbieten - oder ein Kind meiner Geschwister im heiratsfähigen Alter auf der Suche nach einem gnstigen Haus mit tollem Garten.....Ich vermute das wäre ein Eigentor für mich.

Gibt es denn nichts das ich tun kannn? Ich kann ni ht mal in meine Wohnung einziehen weil meine Mutter mir das Lebe zur Hölle machen würde und mich dann noch für ihr furchtbares Leiden verantwortlich machen - wenn ich im Haus bin und nach Allem sehen würde und sie dadurch unterstützen würde. ...

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@JuttaBrock

Noch einmal und zum Abschluss, Um die anderen los zu werden gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder die stimmen einem Verkauf zu, oder die Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung.

Wenn das erste nicht klappt, muss man in den sauren Apfel beißen und ggf. erdulden, dass schlecht über einen selbst gesprochen wird.

Du hast nach den Möglichkeiten gefragt und ich habe sie aufgezeigt. Du kannst noch 5 mal fragen, die Antwort bleibt die gleiche.

Und wenn höher geboten wird ist doch gut, dann bekommst Du mehr Geld, als es eventuell wert ist und kaufst Dir etwas Anderes.

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@wfwbinder

Ok - vielen Dank! Sie sind wirklich ein Profi und Sie haben den nötigen Abstand zu der Sache. Ich werde mir das durch den Kopf gehen lassen und meine Anwältinzm Hilfe bitten. Alleine werde ich dort Sache auf keinen Fall durchziehen. Denke Jemand mit Orofwsdoonalitt und dem nötigen Abstand weiß was zu tun ist! Vielen Dank für die Geduld und fr den Maufschlußreichen und professionellen Rat!

EINE Feage hätte ich noch......Wenn ich das Hajus kaufe - hat mein Mann irgend ein Anspruch auf meinen Besitz? Auf die Haushälfte, die ich vor meiner Heirat gekauft habe und die, die ich dann erwerben werde. Ein Kredit für mich wird kein Problem sein, ich habe zwei Lebensversicheungen, die ich lang vor meiner Ehe abgeschlossen habe - ca 1985 - müsst ich nachsehen- Heirat war 2007 als Sicherheit und natürlich das Haus selbst. Habe ein gesichertes Einlommen -bin also relativ unabhängig.

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@JuttaBrock

Nein.

Nur wenn Du vor ihm stirbst, dann erbt er.

Oder bei einer Scheidung würde er an einer Wertsteigerung zwischen Kauf und Scheidungsantrag profitieren.

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@wfwbinder

Dann müsst ich ihn bezüglich meines Elternhauses also testamentarisch enterben?

Er hat mit der Immobilie nichts zu tun - hat sein eigenes Haus. Ich erwerbe diese Immobilie für mich, bzw. meine Kinder.

Bei einer Scheidung würde dann auch ich von einer Wertsteigerung seiner Immobilie, seinem Elternhaus, in dem wir gerade wohnen, die uns jeweils hälftig gehört (Grundbucheintrag) profitieren.

Das würde sich ausgleichen, denke ich.

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@JuttaBrock

OK, völlig neuer Sachverhalt, denn von Kindern war bisher nicht die Rede.

Wenn Du für den Fall Deines eigenen Ablebens das Haus (oder Dein gesamtes Vermögen) nur an Deine Kinder vererben willst. machst Du sie durch ein Testament einfach zu Alleinerben.

Deinem Ehemann bliebe dann lediglich der Pflichtteil, den Deine Kinder in Geld auszahlen würden.

Ihr könntet aber auch alle zu einem Notar gehen, einen Erbvertrag machen und so die Sache regeln.

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@wfwbinder

Wer Alle zusammen? Meine Kinder, die ich mit meinem Mann habe, sind noch minderjährig - 2x11, 15 und 16. - wir haben vier Kinder gemeinsam. Kann ich mit Ihnen schon einen Erbvertrag machen? Meinen Mann möchte ich aus der Sache raus halten. Er interessiert sich nicht für mein Elternhaus und möchte auch nichts damit zu tun haben. Ich trage auch alle Kosten hierfür alleine. Ich habe noch eine 34-jhrige Tochter aus einer früheren Ehe. Sie lebt in Miete und wird später als alleinige Tochter ihres Vaters dessen Haus erben.. Men 16-jähriger Sohn lebt schon in meiner Haushälfte im Elternhaus. Er ist dort aufgewachsen, bevor wir geheiratet haben und versteht sich seit längerem nicht mit seinem Vater - lebt lieber dort.. Im übrigen hat mein Mann zur ganzen Familie - mir als Ehefrau und den restlichen Kindern inzwischen kein gutes Verhältnis - Streitet viel und gerne. Meint Ich würde ihn nicht finanziell genügend unterstützen- was nicht der Realität entspricht. Bin selbstständig und angestellt - viele Honorare sind in "sein" Haus geflossen - hatte ich Verluste - hat er aufgrund des Ehegattensplittings hohe Steuererstattungen erhalten - die er dann für sich behalten hat und in unser/sein Haus hat fließenhat lassen.

Er will nun nicht mehr wissen, dass dies auch mein Haus ist -ich stehe aber mit der Haus-Hälfte im Grundbuch. Habe mit meinen Honoraren seine BAföG-Schulden bezahlt, Heizlosten und viele Renovierungsarbeiten - und kosten übernommen. Sämtliche Möbel stammen von mir - genauso übernahm ich die Hälfte der Kosten und Arbeit für die Gestaltung der Außenanlagen.Bis vor 6 Jahren hatte ich a. 5 Jahre lang nur geringere Einnahmen aus meiner Selbstsätndigkeit aufgrund der Betreuung unserer vier Kinder habe ich nicht so viel gearbeitet. Durchs Ehegattensplitting hat mein Mann dadurch viel Steuern gespart. Seit er dann vor 6 Jahren zeitweise eine Freundin hatte, mich aus seinem Haus haben wollte, habe ich eine zusätzliche 50 % Abstellung im öffentlichen Dienst angenommen und behalte meinen Verdienst jetzt für mich und unterstütze finanziell keine Arbeiten am Haus mehr. Dadurch, dass ich zur Selbstständigkeit eine 50 % Anstellung zusätzlich hatte, habe ich dann damals einen Wechsel von Steuerlasse 3/5 auf Steuerklasse 4/4 veranlasst. Es kamen aufgrund meines höheren Verdienstes immer höhere Steuernachzahlungen, die ich dann alleine bezahlen musste. Er hatte mehr und mehr Guthaben auf seinem Konto während bei mir nichts mehr übrig blieb. Nun bei 4/4 teilen wir uns die Zahlungen und Erstattungen. Aber er ist nicht zufrieden -meint ich würde viel mehr erhalten als mir zustände und er müsse viel mehr Steuern zahlen wegen mir. Eigentlich regelt unser Steuerberater dies ganz gut - nur mein Mann streitet auch mit ihm und meint er ist benachteiligt. Sein Jahreseinkommen liegt bei 75.000 Euro - Meins bei der Hälfte - manchmal aber auch bei 50 - 60 Tausend. Dann wirft mein Mann mir neuerdings vor, ich würde mich mich zu wenig an den Kosten für "unser" Haus beteiligen - er bezahlt den Kredit - 700 € und Strom/Wasser. Heizkosten gemeinsam. ALLE übrigen Kosten -Müllgebühren, Kosten die die Kinder betreffen und den HaushaltI bestreite ich. Mehr kann ich nicht tragen - weil ich als Selbststöndige zur Sicherheit in eine BU-Versicherung und in eine Unfallversichering bezahle, und noch den Rest Kredit für meine Haushälfte im Elternhaus tragen muss. Irgendwie läuft es einfach nicht gut gerade, viel Streiterei ums Geld und die Kinder und ich möchte aus diesem Grund gerne mehr auf Abstand gehen um die Situation zu entschärfen. Von einer Scheidung möchte ich absehen - möchte ihn und mich nicht ruinieren - und ich bin mir sicher, dass er nmir JEDEN STEIN in den Weg legen würde, den er findet, um mich zu ruinieren. Er würde sogar auf arbeitslos machen, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen - hat er gemeint Also zweite Haushlälfte kaufen und zum Teil in meinem Elternhaus leben, um Abstand zu haben. Oder doch bester eine Scheidung anstreben? Ich weiß nicht.... besser vor oder nach dem Kauf der zweiten Haushälfte. Ich bin da etwas ratlos.

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@JuttaBrock

Tut mir Lei, aber ich habe mir den Text nicht durchgelesen. Wenn Du ausführliche Beratung willst, dann suche bitte einen Kollegen auf. Ich gebe hier Tips, aber ich führe keine Beratungen durch.

OK, unter den Umständen (Kinder zum Teil minderjährig) ist natürlich ein Erbvertrag nicht möglich, dann mache es per Testament.

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@wfwbinder

Ja werd ich beherzigen. Sorry- das war wirklich zu viel. Trotzdem - Danke für die professionellen Tips.

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