Haus an Sohn übertragen und Nießbrauch drauf - Sohn nun verstorben...
Die Eltern haben an den Sohn vor 6 sechs Jahren ihr Haus übertragen und sich ein Nießbrauch eintragen lassen. Werden die Eltern wieder Eigentümer, wenn der Sohn keine Erben hat. Was wäre, wenn er ein Testament gemacht hätte, das eine dritte Person um Eigentümer macht? Würde diese Person dannEigentümer.
2 Antworten
Wenn er verheiratet gewesen wäre, hättest Du es bestimmt geschrieben. Ebenso bei Kindern.
Also sind Erbrecht des Ehegatten und der Kinder raus (beide wären gesetzliche Erben mit Pflichtteil.
Wenn er kein Testament gemacht hat, erben die Eltern alles.
Hat er ein Testament gemacht, bekommen die Eltern als Pflichtteil die Hälfte des Gesamterbes.
Anmerkung: Die Eltern bekommen den Pflichtteil nicht automatisch sondern müssen sich diesen einklagen.
Warum einklagen? Gegen wen?
Wenn der Sohn weder Ehefrau noch Kinder hat, sind die Eltern automatisch die nächsten Angehörigen.
Sie können sich einfach einen Erbschein geben lassen.
Die Eigentumsnachfolge der Immobilie regelt gesetzliche oder testamentarische Erbfolge des verstorbenen Eigentümers.
Verstarb ihr Sohn ohne anderslautende Verfügung unverheiratet und kinderlos, fiele Ihnen tasächlich wieder der Grundbesitz zu.
Mit gewillkürter Erbfolge wäre die "dritte Person" Eigentümer im Grundbuch und hätte einen Pflchteilsanspruch der Eltern in Geld zu erfüllen, wenn sie den beanspruchen.
Das Nießbrauchrecht bliebe hiervon unerührt.
G imager761
Genau und der Nießbrauch bleibt ihnen in jedem Fall erhalten, selbst wenn sie ihr Pflichtteil nicht geltend machen.