Löschung Eigentümer im Grundbuch?
Hallo zusammen, meine Frage. Seit dem Tod unserer mutter vor 20 Jahren stehen mein Bruder und ich im Grundbuch beim Grundstück meiner Eltern drin, der Anteil unserer Mutter wurde auf uns übertragen. Mein Vater hat vor Jahren neu geheiratet. Nun ist er verstorben,was wir durch Zufall mitbekommen haben. Ein notarielles Testament gibt es nicht. Jetzt haben wir mitbekommen dass die Witwe meines Vaters das Haus verkaufen will und erzählt, dass wir aufs Erbe verzichten. Der Immobilienmakler war wohl auch schon da. Da wir vom Grundbuchamt bislang nichts gehört haben kann die Dame das Haus doch nicht verkaufen oder kann sie einfach unseren eingetragenen Anteil löschen lassen?
3 Antworten
Sie kann es weder verkaufen, noch euren Anteil löschen lassen. Sofern der Vater kein Testament gemacht habt, seid ihr als Kinder auch noch Erben, vom Anteil des Vaters. Die Frau erbt lediglich die Hälfte seines Anteils und ihr beiden Geschwister die andere Hälfte. Sofern die Ehefrau durch Testamt des Vaters zum Alleinerben erklärt wurde, könntet ihr euren Pflichtteil einfordern, der dann die Hälfte von dem ist, was euch ohne Testament, also der gesetzlichen Erbfolge nach, zugestanden hätte.
Herzlichen Dank, das denke ich eigentlich auch, aber die Dame rennt überall rum und erzählt dass sie das Haus verkauft😡
Nein, das geht nicht. Eine Löschung setzt einen notarielle Bewilligung eurerseits voraus. Klingt, als würde die Dame versuchen, sowohl euch als auch die potentiellen Käufer zu verarschen.
Den Eintrag im Grundbuch kann man nicht einfach löschen oder ändern lassen. Dafür braucht es einen notariell beurkundeten Vertrag. Das Haus ohne eure Zustimmung zu verkaufen ist für sie daher eigentlich nicht möglich.
Mit der notwendigen kriminellen Ernergie geht natürlich fast alles, aber das würde man ihr dann mit sehr hoher Sicherheit nachweisen können.
Mit der notwendigen kriminellen Ernergie geht natürlich fast alles, aber das würde man ihr dann mit sehr hoher Sicherheit nachweisen können.
Und der Notar müsste eigentlich auch mitmachen. Oder zumindest grob fahrlässig handeln. Ansonsten ist das eigentlich nicht zu bewerkstelligen.