Nicht mit in der Versicherung eingetragen und geblitzt worden!?

4 Antworten

Jetzt zum anderem Konflikt, da dass Fahrzeug trotzdessen weiterhin auf meinen Vater zugelassen und Versichert ist und ich soweit nicht eingetragen bin welche Konsequenzen könnte es haben?

Dein Vater wird als Halter angeschrieben und wenn das Bild ihm nicht ähnlich sieht, gefragt wer das Fahrzeug gefahren ist.

Da du sein Sohn bist, muss er keine Angaben machen und entweder macht sich die Behörde die Mühe weiterzuermitteln oder es verläuft im Sande.

Mit der Versicherung hat das nichts zu tun. Fahrerkreise beeinflussen nur die Beitragshöhe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Was hat die Versicherung mit Blitzer zu tun?

Richtig: N I C H T S

Wenn Du überhaupt geblitzt wurdes, woran ich gem. Deiner Ausführung starke Zweifel habe!

Und solange Dein Vater in der Versicherung keinen Einzelfahrertarif hat, darf versicherungstechnisch betrachtet jeder das Fahrzeug fahren und es besteht Versicherungschutz.

schaimen 
Fragesteller
 15.05.2023, 09:52

Danke für die Erleichterung!

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Finanzblogger  15.05.2023, 15:37

Hier kann ich noch etwas zum Fahrerkreis sagen: sollte die Versicherung durch einen Zufall mitbekommen, dass nicht Dein Vater gefahren ist - was hier wie durch meine Vorredner schon richtig geschrieben nicht zu erwarten ist - dann wird im schlimmsten Fall einfach nur der Zusatz-Beitrag für den zusätzlichen Fahrer nachberechnet. Der Versicherungsschutz ist dadurch nicht in Gefahr.

@Alarm 67: Was nicht ganz korrekt ist: neben dem Single-Fahrer gibt es schon eine Reihe von unterschiedlichen Fahrer-Konstellationen mit unterschiedlichen Mehrbeiträgen:

  • Single
  • Versicherungsnehmer und 1 Partner aus einem Haushalt
  • Versicherungsnehmer und weitere Familienangehörige aus einem Haushalt (z. B. Mutter/Vater/volljähriges Kind)
  • Versicherungsnehmer und weitere Familienangehörige ohne gemeinsamen Haushalt - hierbei kommt es auch auf das Alter der Fahrer an
  • unbegrenzter Fahrerkreis

Aber wie gesagt - es kommt maximal zu einer Nachberechnung des Mehrbeitrages im Fall des Falles. Also alles im grünen Bereich in Deinem Fall :-)

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Hallo Schaimen,

Das ist nicht schlimm. Sag Deinem Vater Bescheid, dass Du geblitzt wurdest.

Dann kannst einfach Du die Summe bezahlen, oder Dein Vater könnte in dem Schreiben angeben, dass Du der Fahrer warst, dann schickt das Amt Dir den Brief.

Solange Du einen Führerschein hast, ist alles in Ordnung.

Du solltest trotzdem die Versicherung auf DICH umbuchen lassen, denn wenn man ein teurer Unfall passiert und die sehen dass Du die ganze Zeit fährst, macht die Versicherung vielleicht Ärger.

Beim geblitztwerden interessiert aber niemand wer die Versicherung hat.

Kevin1905  15.05.2023, 17:06
oder Dein Vater könnte in dem Schreiben angeben, dass Du der Fahrer warst, dann schickt das Amt Dir den Brief.

Oder der Vater beruft sich aus das Zeugnisverweigerungsrecht.

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Jetzt zum anderem Konflikt, da dass Fahrzeug trotzdessen weiterhin auf meinen Vater zugelassen und Versichert ist und ich soweit nicht eingetragen bin welche Konsequenzen könnte es haben?

Konsequenzen - versicherungstechnisch betrachtet - keine,

......denn ein zu erwartendes Bussgeld hat absolut nichts mit dem Versicherungsvertrag des Vaters zu tun.

Er wird einen Anhörungsbogen zugesandt bekommen, in dem er den Fahrer benennen sollte.

Weniger als 10 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung stellt nicht einmal einen A-Verstoß dar - also alles kein Problem.

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/?

schaimen 
Fragesteller
 15.05.2023, 09:54

Vielen dank für die Auskunft!
Das war natürlich meine erste Erfahrung mit einem Blitzer und ich wusste natürlich nicht ganz wie das so ablaufen könnte, gerade denn wenn der Fahrzeughalter keinen Führerschein mehr hat.

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