Verlängert sich meine Probezeit beim Rotlichtverstoß (132 BKat) kurz vor Beendigung der Probezeit?

1 Antwort

Trotz Sonnenbrille bist Du EINDEUTIG identifizierbar!

"Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich um ein schwerwiegendes Vergehen, nicht nur in der Probezeit. ... In der Probezeit bringt das Überfahren einer roten Ampel zusätzlich eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit sich."

Beim einfach Rotlichtverstoß muss ein Fahranfänger in der Probezeit mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • 90 Euro Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Probezeitverlängerung um zwei Jahre
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar

Jeder andere Rotlichtverstoß (die Ampel zeigt schon mehr als eine Sekunde Rot), ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß. Hier drohen in der Probezeit:

  • 200 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Probezeitverlängerung um zwei Jahre
  • Teilnahme ein einem Aufbauseminar

https://www.kanzleiwehner.de/2019/07/rote-ampel-ueberfahren-in-der-probezeit/

Da wirst Du auch nichts gegen machen können!

Doch:

Halte Dich an die Vorschriften, dann passiert so etwas erst gar nicht

Erst zu schnell rumheizen, jetzt rumheulen, ....