Vater hat Wohnung für Tochter gemietet. Kann ihr der Mietvertrag nach seinem Tod gekündigt werden?
Hallo, als wir vor 30 Jahren den Mietvertrag abgeschlossen haben, ist mein Vater als Hauptmieter eingetragen worden, da ich selbst noch Studentin war und der Vermieter Zahlungssicherheit wollte. Es war zu jeder Zeit bekannt, dass nicht mein Vater, sondern ich in der Wohnung lebe, auch wenn ich selber nicht im Mietvertrag stehe. Mein Vater hat nie hier gewohnt und auch nur während der ersten drei Jahren die Miete beglichen. Ich hingegen lebe hier seit 30 Jahren (nun mit meinen inzwischen erwachsenen Kindern).
Mein Vater hat in der Vergangenheit mehrfach darum gebeten, mich als Hauptmieterin einzusetzen, zumal auch die Mietzahlungen seit vielen Jahren ausschließlich durch mich getätigt wurden. Dies lehnte der Vermieter jeweils ab und bot uns statt dessen einen neuen Mietvertrag (zu weit ungünstigeren Konditionen an), worauf wir unsererseits nicht eingegangen sind.
Nun ist mein Vater verstorben und der Vermieter weigert sich wieder, den Mietvertrag auf mich übergehen zu lassen. Ist das rechtmäßig?
Danke im Voraus für Eure hilfreichen Antworten
4 Antworten
der Vermieter weigert sich wieder, den Mietvertrag auf mich übergehen zu lassen. Ist das rechtmäßig?
Nein ...
Tod des HauptmietersAuch durch den Tod eines Mieters wird der Mietvertrag nicht aufgehoben – ein Verwandter kann unter Umständen in den Vertrag eintreten oder tritt sogar automatisch ein, wenn er nicht widerspricht. Fällt die Wohnung nicht in den Geltungsbereich des MRG, treten die Erben in den Vertrag ein, haben aber ein Sonderkündigungsrecht.
Da wäre jetzt die Frage, ob Dein Haushalt in der Wohnung des Hauptmieters unter den 563 BGB fällt, da dort ja von einem "gemeinsamen Haushalt" die Rede ist.
Ansonsten würdest Du den Mietvertrag erben, dann kann aber der Vermieter innerhalb eines Monats kündigen.
Ich würde mich lieber professionell beraten lassen, Mieterverein z.B..
Zumindest gilt wohl eine neunmonatige Kündigungsfrist. Ich würde mich entweder auf einen neuen Vertrag einigen oder eben vorher zum Mieterverein gehen.
Nun ist mein Vater verstorben und der Vermieter weigert sich wieder, den Mietvertrag auf mich übergehen zu lassen. Ist das rechtmäßig?
Ja: Offenbar lebte dein Vater nicht mit dir in "deiner" Wohnung. Demnach ist der Vermiter n. § 564 BGB berechtigt, "das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen".
Oder dir eben einen neuen Mietvertrag zu seinen Konditionen anzubieten :-(
G imager761
Ja er darf es tun, es braucht soundso einen neuen Vertrag. Man kann nicht immer Mieteverträge erben. Es geht manchmal in Sozialwohnungen aber nicht privat.
Ja, genau das ist meine Befürchtung - dass eben kein gemeinsamer Haushalt bestand. Den Mietvertrag HAT der Vermieter übrigens jetzt gekündigt! Ich bin ziemlich verzweifelt...