Erstmal herzlichen Glückwunsch.Ich frage mich allerdings, wo du gespielt hast. Soviel ich weiß, bekommt man in einer Spielbank doch eine Quittung.
Ich kann mir beim besten Willen nicht denken, das er dies bezahlen muss. Der Arbeitgeber müsste versichert sein.
Es müsste ihm Vorsatz unterstellt werden und obendrein finde ich es absolut fahrlässig vom Arbeitgeber, zwei Azubis alleine arbeiten zu lassen.
Es gibt auch so etwas wie Aufsichtspflicht bei Arbeitgebern.
Auch der Azubi des 3. Lehrjahres hätte, meiner Meinung nach, nichts zu befürchten.
Wo haben sie damals gearbeitet? Gibt es den Arbeitgeber noch?
Sie müssen doch eine Sozialversicherungsnummer gehabt haben.
Dann würde ich es bei der Rentenkasse versuchen.
Oder Finanzamt. Die vergessen auch sonst nichts.
Ich glaube, ich habe mich etwas falsch ausgedrückt.
Lt. Testament gehört das Haus meinen Geschwistern.
Alles andere, z. B. Geld, Schmuck , persönliche Gegenstände und Mobiliar wird durch alle Kinder geteilt.
Somit gehöre ich wieder zur Erbengemeinschaft.
Aber trotzdem deshalb sehe nicht ein, weshalb ich die Unkosten für das Haus mittragen soll. Ich habe da nichts von.