Süwag Treuestromvertrag?

2 Antworten

Nach Bekanntgabe einer Preiserhöhung hat man 3 Monate Frist für die Sonderkündigung. Wenn du über die Preiserhöhung informiert wurdest, verstehe ich nicht, warum du nicht gekündigt hast? Vor allem auch deshalb, weil bei Preiserhöhungen der Hinweis in dem Brief steht, dass man das Sonderkündigungsrecht hat. Ansonsten bleibt dir nur die fristgerechte Kündigung zum Vertragsende oder Sonderkündigung wegen Umzug. Nur dafür umzuziehen, halte ich für sinnfrei, außer du hast vor, den Umzug zu faken.

Wir bekamen am 15.5.2023 ein Schreiben vom Süwag Treuestrom , sie senken den Strompreis zum 1.7.23 , auf der Rückseite dieses Schreiben steht , sie haben ein Sonderkündigungsrecht zum 30.6.23 , also 6 Wochen . Ich habe dann per Email und Einwurfeinschreiben gekündigt . Ich wollte schon mal im letzten Jahr kündigen und hatte die Frist verpasst , da musste ich 1 Jahr länger bei Süwag bleiben . War sehr ärgerlich , da die anderen Stromanbieter den Strompreis senkten , nur Süwag nicht .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung