Nebenberuflich selbständig als Hausfrau und Mutter. Wo soll ich eintragen was ich im Monat bekomme ?
Hallo, ich bin jetzt seid 1 Jahr Nebenberuflich selbstständig im Bereich Vertrieb. Nun muss ich meine erste Einkommensteuererklärung machen. Ich bin Hausfrau und Mama und bekomme von meinem Mann das Geld. Mein Problem ist das ich nicht weiß wo ich das in der einkommensteuererklärung.eintragen muss... Das FA möchte ja wissen woher mein Geld kommt. Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar...
1 Antwort
Für die selbständige Tätigkeit musst Du mittels Einnahme-ÜBerschuss-REchnung den Gewinn ermitteln und in die Anlage G eintragen. Innerehelicher Unterhalt ist nicht anzugeben.
Aber: wieso musst DU Deine erste Einkommensteuererklärung machen, wieso nicht Du und Dein Mann? In der sehr weit überwiegenden Zahl der Fälle ist die Zusammenveranlagung günstiger.
Ja, wenn ihr das danach entscheiden wollt, was er WILL, dann müsst ihr das so machen. Ich würde das allerdings danach entscheiden wollen, was weniger Steuern kostet...
Ihr könnt wählen zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. Im ersten Fall gebt Ihr eine gemeinsame Steuererklärung ab, im Zweiten muss jeder von Euch eine abgeben.
Ich hab ja die Kleinunternehmer Regelung daher zahle ich keine Steuern im voraus und bin bei weitem noch nicht an der Grenze angekommen wo ich steuerpflichtig werden würde. Worauf ich aber hinarbeiten möchte
In wiefern müssen beide eine abgeben ich muss, ja. Aber mein Mann ist einfacher Arbeitnehmer mit Teilbeamten Status. Ihm ist das frei gestellt ob er eine machen möchte oder nicht...
Wenn Ihr verheiratet seid dann müsst Ihr auch beide eine Einkommensteuererklärung abgeben. Oder keiner von Euch - was aber wegen Deiner Selbständigkeit nicht in Frage kommt.
Bei der Kleinunternehmerregelung geht's um die Umsatzsteuer.
Ne das ist richtig. Ich bin ja verpflichtet dazu.
Deswegen muss ich ja auch "nur die einfache EÜR" machen... Aber in wie weit würde sich denn eine gemeinsam veranlagte Steuererklärung Rentieren.. ?
Du meinst Elche? ;)
Meistens zahlt man weniger Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung. Im Zweifel müsste man das halt mal durchrechnen.
"Ich hab ja die Kleinunternehmer Regelung"
Die hat mit der Einkommensteuer aber genau gar nichts zu tun, das ist Umsatzsteuer.
Haha nein die Elche meinte ich nicht 😁. Ich meinte eigendlich in wie weit sich das lohnen würde...
Das ist ohne Zahlen absolut nicht beantwortbar und muss individuell berechnet werden. Wenn Dein Mann mit Steuerklasse 3 arbeitet, sind bei der Bemessung der Lohnsteuer bereits die Freibeträge beider Eheleute berücksichtigt. worden. Hast Du mehr Gewinn als er Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1000 €, der auch bereits berücksichtigt ist, , kommt es zur Nachzahlung (vereinfacht dargestellt) - daher kannst Du nicht isoliert eine Erklärung abgeben und er nicht.
Meine Ausgaben waren deutlich höher wie meine Einnahmen. Ich meine er arbeitet auf Steuerklasse 3 da wir 2014 geheiratet hatten wurde das ja so vom finanzamt.entschieden das ich in die "schlechtere Steuerklasse gehe.
Nein, das wurde nicht vom Finanzamt entschieden - wenn ein Paar heiratet erfolgt die automatische Einstufung immer in Klasse 4, das habt Ihr so beantragt. Wenn Du allerdings einen Verlust gemacht hast, macht die getrennte Veranlagung keinen Sinn: er würde nachzahlen, weil ihm der eine Freibetrag weggenommen wird und Du bekommst nichts zurück, weil Du nichts gezahlt hast. Und ein Verlzstvortrag würde verpuffen, wenn Du im Folgejahr nicht so viel Gewinn machst, dass Du Steuern zahlen musst...
Bei uns wurde das damals nicht automatisch gemacht. Wir mussten damals direkt zum Finanzamt damit die überhaupt bescheid wussten das wir verheiratet sind. Kein Plan was da los war... Aber ich werde am WE mit meinem sprechen was er dazu sagt mit der gemeinsamen Erklärung... Wird dann eigendlich in dem bescheid aufgeführt wer was bekommt und so weiter?
Wenn er die Steuerklasse 3 hatte und Du auch Einkünfte erzielt hast, dann muss er auch eine Steuererklärung abgeben. Und wenn Du geringe Einkünfte hattest und er hohe, dann lohnt sich der Splittingvorteil für Euch bei einer Zusammenveranlagung.
Ich gehöre durch die angemeldete selbststanigkeit zu der Gruppe die eine Steuerklärung abgeben müssen. Mein Mann hingegen gehört zu denen die es machen können. Und da ich seid einem Jahr selbständig bin ist es auch meine erste Einkommensteuererklärung... Brauchte vorher nie eine machen. Und mein Mann hat nie eine gemacht🤷. Das mit der Einnahme Überschuss Rechnung weiß ich. Mein Mann müsste dann auch unter meiner Steuernummer seine Steuererklärung abgeben, so stand es im Brief vom Finanzamt.... Ob er das will weiß ich nicht...