Mutterschftsgeld für Selbständige und Angestellte
Hallo, ich bin Angestellte in Teilzeit und gleichtzeitig nebenberuflich Selbständig (Kleinunternehmen). Ich bin jetzt in Mutterschutz. Bei meiner Angestelltentätigkeit habe ich zwei Jahre Elternzeit angegeben. Meine Selbständigkeit führe ich aber komplett ohne Pause nach der Geburt weiter. Ich weiß, dass mir mein Gehalt aus der Selbständigkeit auf das Elterngeld angerechnet wird, aber wie ist es in den acht Wochen nach der Geburt? Wird mir mein Gehalt aus der Selbständigkeit auch auf das Mutterschaftsgeld von meinem Arbeitgeber und der Krankenkasse angerechnet? Ich bekomme Mutterschaftsgeld bis zum 27.11.12. Ab 28.11. bekomme ich Elterngeld. Wie ist es Monat November? Ich bekomme ein Provison aus meiner Selbständigkeit, aber eben für die zwei Tage vom 28.11. bis 30.11. auch Elterngeld. Vielen Dank für die Hilfe!
2 Antworten
Bekommst Du für Deine Selbständigkeit auch Elterngeld? Für Selbständige gilt, dass man nicht mehr als 120 Stunden pro Monat arbeiten darf. Man muss dies gegenüber der Elterngeldstelle erklären. Genaueres findest Du hier in diesem Link: http://www.banktip.de/rubrik2/20180/5/elterngeld-fuer-selbststaendige.html Falls Du für Deine Selbständigkeit kein Elterngeld beziehst, bin ich der Meinung, dass Du nichts abgeben musst.
Für das Mutterschaftsgeld gilt, dass es nicht verrechnet wird, mit den Einnahmen aus der nebenberuflich selbständigen Tätigkeit!
Mutterschaftsgeld wird nicht mit Einkommen aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit verrechnet!