Nebenberuflich selbständig als Schreibkraft
Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen? Nehmen wir mal an, es handelt sich um eine Frau, die hauptberuflich als Hausfrau tätig ist und sich nebenbei etwas dazu verdienen möchte als Schreibkraft in Heimarbeit.
Die Aufträge würden unregelmäßig kommen und der Verdienst würde 200 Euro / Monat nicht übersteigen. In manchen Monaten hätte sie sogar weniger Einnahmen oder gar keine, je nach Auftragsvergabe.
Meine Frage: Muss die Frau ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, als was muss sie sich anmelden? Einzelunternehmer, Kleinunternehmerin ???
Wie läuft das beim Finanzamt ab? Muss sie Steuern zahlen ja oder nein?
Wie ist das bei der Krankenkasse? Im Moment ist sie bei ihrem Mann mitversichert. Wäre sie das auch weiterhin?
1 Antwort
Ja sie muss ein Gewerbe anmelden. Es gibt dabei keine Unterschiedung zwischen Klein- und Großgewerbe, lediglich ein Kreuzchen, für "wird nebenberuflich betrieben."
(Einkommen-)Steuern muss sie zahlen, wenn wenn sie Gewinne erzielt. die Gewinne kommen über die Anlage "G" mit in die Einkommensteuererklärung, die sie gemeinsam mit dem Ehemann macht. Die Höhe ist von den Einkünften des Ehemannes abhängig. Zur Gewinnermittlung ist eine Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung zu erstellen.
Umsatzsteuer wird nicht anfallen, weil der Umsatz im Vorjahr wohl immer unter 17.500,- sein wird. ES ist aber zu überlegen, ob für die Regelbesteuerung optiert wird, denn vermutlich wird nur an Unternehmer geleistet und die könnten die berechnete Umsatzsteuer ja als Vorsteuer abziehen. Man hätte dann selbst den Vorteil des Vorsteuerabzugs.
solange der Gewinn unter 360,- Euro liegt ist kein eigener KK-Beitrag zu zahlen.