Nebenberuflich selbständig als Schreibkraft

1 Antwort

  • Ja sie muss ein Gewerbe anmelden. Es gibt dabei keine Unterschiedung zwischen Klein- und Großgewerbe, lediglich ein Kreuzchen, für "wird nebenberuflich betrieben."

  • (Einkommen-)Steuern muss sie zahlen, wenn wenn sie Gewinne erzielt. die Gewinne kommen über die Anlage "G" mit in die Einkommensteuererklärung, die sie gemeinsam mit dem Ehemann macht. Die Höhe ist von den Einkünften des Ehemannes abhängig. Zur Gewinnermittlung ist eine Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung zu erstellen.

  • Umsatzsteuer wird nicht anfallen, weil der Umsatz im Vorjahr wohl immer unter 17.500,- sein wird. ES ist aber zu überlegen, ob für die Regelbesteuerung optiert wird, denn vermutlich wird nur an Unternehmer geleistet und die könnten die berechnete Umsatzsteuer ja als Vorsteuer abziehen. Man hätte dann selbst den Vorteil des Vorsteuerabzugs.

  • solange der Gewinn unter 360,- Euro liegt ist kein eigener KK-Beitrag zu zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986