Darf auf meinem Konto das Geld meiner Eltern sein, wenn ich BAföG bekomme?

3 Antworten

Nein, wenn Du das Geld sofort an Deine Eltern zurück überweist.

Können da Probleme auftreten?

Aber sowas von.......Glaubst Du denn, dass man Dir abnimmt, dass Deine Mama ihr Geld nur zur Aufbewahrung auf Dein Konto zwischengeparkt hat?

Nur Du kennst den Grund, warum sie ihr Geld nicht selbst auf dem Konto hat und nun versuche mal diesen Grund beim Amt für Ausbildungsförderung glaubwürdig rüber zu bringen..

Da stellt sich mir die erste Frage, warum Deine Mutter ihr Geld auf Deinem Konto parkt. Wenn sie in Privatinsolvenz ist oder aus anderen Gründen ein P-Konto unterhält, dann wäre dies sogar ein Verstoß gegen die Insolvenzauflagen bzw. Betrug den Gläubigern gegenüber.

Dein Kontostand ist unerheblich, da dieser ja nicht abgefragt wird. Es geht um Vermögen. Und das beträgt in Deinem Fall ja nicht 8.000 EUR, sondern wahrheitsgemäß 3.200 EUR.

Die Probleme erwachsen aus einer anderen Richtung: die üblichen Privarkunden-AGB von Banken schließen das Handeln für Rechnung anderer erst mal aus. Das Parken des Geldes der Mutter wäre somit also wahrscheinlich ein Verstoß gegen die AGB der Bank, was zur Kündigung des Kontos führen kann.

Handelt es sich um ein Tagesgeldkonto, auf das Verzinsung gewährt wird, so laufen Beträge auf diesem Konto gegen Deinen Freistellungsauftrag, nicht gegen den vielleicht ausgeschöpften der Mutter. Also kommt hier auch Steuerhinterziehung bei der Mutter in Frage.

Wenn Dein Vermögen bei 3.200 EUR liegt, dann ist diese Angabe korrekt - unabhängig vom Kontostand Deines Girokontos. Die spannende Frage ist jedoch, warum jemand bei Dir Geld parkt!

NEIN, hier käme keine Steuerhinterziehung bei der Mutter in Frage.

http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/abgeltungsteuer-kapitaluebertrag-an-kinder-bremst-fiskus.php

Um Abgeltungsteuer zu sparen, können Eltern Geld auf Sparkonten ihrer Kinder überweisen. Das ist legitim, denn Steuern sparen ist nicht verboten.

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@betroffen

Um Abgeltungssteuer zu sparen, können Eltern Geld auf Sparkonten ihrer Kinder überweisen und führen damit eine Schenkung an die Kinder durch. Damit ist der überwiesene Betrag Eigentum des Kindes. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Der von Dir zitierte Link sagt nämlich korrekterweise

"Allerdings dürfen die Eltern die Kapitalerträge nicht einfach zurückbuchen und für sich verwenden."

Es handelt sich auch um kein Darlehen der Mutter an das Kind, da ansonsten ja der Betrag auch nicht zum Vermögen der Mutter gehören würden, sondern zu dem des Kindes, das eine schuldrechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung eingegangen ist.

Also vermute ich mal, daß die Mutter aus welchen Gründen auch immer das Geld auf dem Konto des Kindes parkt. Da es sich um einen relativ kleinen Betrag handelt, kommt eigentlich der typische Fall einer Umgehung von P-Konto-Limitationen in Frage. Daher meine Nachfrage.

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