Namensänderung / Wohnungsgeberbestätigung?

5 Antworten

Ergänzend zu den anderen Antworten, ich sehe hier auch nicht den Vermieter als Ansprechpartner, sondern das Bürgerbüro.

Du hast Dich mit bestehender Wohnung aus D abgemeldet und kehrst nun in die Wohnung zurück. Seit Jahren muss man dafür eine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen, die das Einzugsdatum bestätigt. Die bekommt man ja auch normalerweise, wenn man neu irgendwo einzieht.

Der Vermieter kann aber nun natürlich nicht ein Einzugsdatum in 2023 bescheinigen, wenn die Wohnung bereits 2012 überlassen wurde. (Er könnte höchstens den Einzug in 2012 heute nochmals bescheinigen).

Damit greift das übliche Kontrollinstrument nicht. Das kann aber nicht zu Deinen Lasten gehen, im Gegenteil bist Du ja verpflichtet, Dich neu anzumelden, wenn Du Deinen Wohnsitz hier wieder nimmst.

Wenn Du dem Bürgerbüro mitteilst, dass der Vermieter keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen will, hat die Behörde auch die Möglichkeit, diesen selbst dazu aufzufordern (und ein Bußgeld bis 1.000,-€ verhängen). Dann wird er vermutlich den Einzug in 2012 nochmals bestätigen, damit haben sie dann alle erforderlichen Unterlagen und müssen die Anmeldung durchführen.

Im Übrigen haben auch die Mitarbeiter im Bürgerbüro Vorgesetzte.

Andri123  14.05.2023, 13:22

Übrigens bestand die Pflicht der Wohnungsgeberbescheinigung in 2012 noch gar nicht. Lege ihm doch einfach das Formular vor mit Deinem Einzugsdatum in 2012.

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Tiiii  14.05.2023, 14:57

Jap. Der einzig richtige Weg...
Ein netter Vermieter hätte zwar einfach ein Einzugsdatum für 2012 neu bescheinigt aber okay...

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Etwas seltsam.

Die Namenänderung kannst Du durch das Dokument nachweisen, was die Namensänderung bestätigt.

Die Miete hast Du durchgehend bezahlt udn dafür bist Du nicht monatlich eingeflogen, um sie in bar zu überbringen, also kannst Du durch die Überweisungen, oder Abbuchungen nachweisen, dass Du ununterbrochen die Miete gezahlt hast.

Also liegt alles vor, um die Anmeldung zu bestätigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Blödsinn!!!!

Du hast keinen Anspruch auf einen neuen Mietvertrag!

Die Namensänderung macht den Vertrag nicht ungültig.

Und der Behörde kannst Du ja neben dem Mietvertrag auch die Mietzahlungen nachweisen!!!!

Der Vermieter handelt absolut korrekt, die Polizei hat wichtigeres zu tun.

Und wenn überhaupt, ist dafür ein kostenpflichtiger Anwalt zuständig!

https://www.goldschwarz.de/wp-content/uploads/2016/09/Vermieterbestaetigung.pdf

Passe diesen "Vordruck" Deinen Bedürfnissen an - sprich bestätigung für das seit 2012 laufende Mietverhältnis ..... und bitte um Bestätigung.

wilees  14.05.2023, 17:18
@Andri123

Durchaus richtig - nur eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung würde erklären, dass das Mietverhältnis unverändert seit 2012 besteht.

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Andri123  14.05.2023, 17:48
@wilees

Die Idee fand ich ja auch nicht schlecht, aber er sollte besser das richtige Formular nehmen. Dieses benötigt das Bürgerbüro ja schliesslich.

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wilees  14.05.2023, 18:01
@Andri123

Na ja - das Bürgerbüro moniert ja, dass der Mietvertrag "zu alt sei" und mit der vorgeschlagenen Bestätigung würde bescheinigt, dass das Mietverhältnis ununterbrachen weitergelaufen ist.

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Andri123  14.05.2023, 18:15
@wilees

Wobei eine aktuell ausgestellte Wohnungsgeberbescheinigung mit bestätigtem Einzug per 2012, aber ausgestellt in 2023, immer noch einen anderen Stellenwert hat, als die Vorlage eines alten Mietvertrages.

Ich glaube kaum, dass ich mich unter Vorlage meines alten Mietvertrages aus HH von 1988 erneut in HH anmelden könnte, auch wenn ich die ganzen Jahre die Miete überwiesen hätte (weil ich vielleicht untervermietet hatte). Und der Vermieter würde mir auch heute den damaligen Einzug bestimmt nicht mehr bestätigen. Das Bürgeramt kann dann ja ggf. nachfragen beim Vermieter.

Im Melderecht kennen wir uns ja alle nicht so aus, insbesondere nicht bei solchen Spezialfällen. Da der Vermieter aber ohnehin nichts bescheinigen will, ...

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Natürlich ist der alte Vertrag weiterhin gültig. Durch eine Namensänderung ändert sich die Person des Vertragspartners nicht.

Auch für eine neue Wohnungsgeberbescheinigung gibt es keinen Grund. Eine auf das Jahr 2020 lautende Wohnungsgeberbescheinigung wäre unwahr und dem Vermieter verboten.

Namensänderungen werden doch nicht mündlich vereinbart. Du verfügst über Dokumente die Du der Behörde zum Beleg vorweisen kannst.