Opa war vermutlich ein uneheliches adeliges Kind - Kann ich nach erfolgreichem DNA Test den adeligen Namen führen?

4 Antworten

Eine Möglichkeit dazu wäre, dich von einem Mitglied dieser Adelsfamilie adoptieren zu lassen.

Diese Adoption wäre auch nicht sittenwidrig, da ja nachweislich eine Verbindung besteht. Erbrecht und Anrecht auf Vermögen könnte man notariell ausschließen, da es ja nur um die Namensführung geht.

Dann kannst du nach der Adoption den Namen ändern und in deine Papiere eintragen lassen.

Bedenke aber, dass du laut der Weimarer Verfassung durch den Adelstitel keine besondere Stellung mehr hast, da der Adelsstand offiziell abgeschafft wurde und der Titel nur noch als Nachname dient.

Also nicht Freiherr Julius von Dansrich, sondern Julius Freiherr von Dansrich, zum Beispiel.

Vielen Dank für Deine Stellungnahme! Damit kann man etwas anfangen :)

Das passt vollkommen. Mir geht es nicht um physischen Besitz und ebenfalls nicht um eine besondere Stellung/Bevollmächtigung etc.

Ich bin stolz auf die Historie meiner Familie mütterlichseits (bis in die 1600er zurück) und ebenfalls der vermeintlichen Historie meiner väterlichen Seite.

Der Name würde mich vollends mit Stolz erfüllen.

Sicherlich ist auch eine Burg- und Schlossführung mal drin :)

Also nochmal danke für den Tipp!!

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@Julius942

Das war immer unlogisch für mich: wie kann man auf etwas stolz sein, was man selbst nicht erreicht hat, man hat nichts beigetragen, man kannte die Leute nicht mal. Genauso wenig wie auf die Geschichte des Landes oder Kultur des eigenen Volkes stolz sein kann. Was andere erreicht haben, Wertet mich nicht auf, nur weil ich zufällig in derselben Ecke geboren wurde oder mit ihnen entfernt verwandt bin. Man kann allenfalls auf dich selbst stolz sein, oder die, die man selbst gut erzogen hat. Du bist weder besser noch schlechter, wenn dein Großvater ein Adeliger oder ein Mörder war.

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  1. Uneheliches Kind
  2. Keine Adelstitel mehr
  3. Wenn ich ich in Position der Familie wäre würde ich verweigern, weil sonst feststeht, dass der vater o. ä. fremdgegangen ist.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

..... "Auch uneheliche Kinder eines adeligen Vaters gehören nach diesen Kriterien nicht zum Adel.

Dasselbe gilt für eine Adoption. Nach den alten Kriterien des salischen Rechts kann diese keine Adelsprivilegien verleihen."

siehe hier:

https://www.rosepartner.de/adelsrecht.html

Die Angaben dieser Website hatte ich im Vorfeld gelesen aber eingeschätzt, dass salisches Recht heutzutage nicht mehr angewendet wird, oder doch?

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So wie Du es schilderst ist Dein Opa bereits verstorben. Er hätte neben seiner Mutter das Recht besessen seine Herkunft zu erfahren. Du mit Sicherheit nicht mehr

Ist das so? Wenn es ein Indiz gibt, haben dann nicht 'alle' Nachfahren das Recht über Ihre Herkunft zu erfahren?

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@Julius942

Einen Vatersachaftstest können nur die Mutter oder die Betroffenen selbst einfordern. So ist es nun mal hier in Deutschland.

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@Julius942

Nein haben sie nicht. Das ist reines Wunschdenken

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