Mit welchem Namen unterschreibt man bei einer Kartenzahlung nach der standesamtlichen Trauung?

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Ich denke normalerweise mit dem Namen auf der Karte, damit Sie nicht Schwierigkeiten bekommtsollte eine Verkäuferin mal tatsächlich die Unterschrift vergleichen. Dürfte ja spätestens nach der Änderungsmeldung auf der Bank erledigt sein. (neue Karte). Auch rechtlich dürfte es so sein, da ja der Kartenvertrag (Bankvertrag) mit dem alten Namen abgeschlossen wurde. Weiter könnte Sie natürlich mit neuen und alten Namen unterschreiben dann kennt sich keiner mehr aus;-))

So wie auf der Karte, denn die Unterschrift wird vergleichen.

Nur wenn der Ausweis bei einer hohen Kreditkartenzahlung zusätzlich kontroliert wird, ist das Ganze zu erklären.