Namensänderung nach Scheidung Türkei?

1 Antwort

Nach Art. 10 I EGBGB unterliegt dein Name dem Recht des Staates, dem du angehörst - also der Türkei. Dort verliert nach Art. 173 TürkZGB die Ehefrau mit der Scheidung ihren in der Ehe geführten Familiennamen und nimmt den vorehelichen wieder an. Etwas anderes ist nur auf Antrag möglich, wenn du ein besonderes Interesse oder einen besonderen Nutzen an dem Namen geltend machen kannst. Wann genau dieses Interesse vorliegt, weiß ich aber leider auch nicht. Informiere dich dafür am besten bei einem Anwalt [Link entfernt] oder vor Ort.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Vielen Dank für die Antwort.. ich habe auch mittlerweile Antwort vom türkischen Konsulat bekommen. Die haben das Selbe geschrieben, ich muss es in der Türkei über das Familiengericht beantragt.

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